EU-Bankenabwicklung braucht sichere Rechtsgrundlage

05.02.2014

Bankenunion ist zu wichtig, um sie auf rechtlich wackelige Beine zu stellen / Zwischenstaatliche Lösung zurzeit der einzig gangbare Weg „Ohne eine sichere Rechtsgrundlage wird der europäische Abwicklungsfonds für Banken im Ernstfall niemals effektiv arbeiten können“. Mit diesen Worten hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen heute in Straßburg die aktuelle Debatte um einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus und Bankenabwicklungsfonds kommentiert.

Die Bankenunion ist von großer Bedeutung um das Vertrauen in die Finanzmärkte und Banken wieder herzustellen und die volkswirtschaftlich bedeutsame Funktion der Banken, die Kreditvergabe an Unternehmen, sicherzustellen. Die Notwendigkeit sei unbestritten, gerade aber wegen dieser großen Bedeutung sei es unabdingbar den Mechanismus zur Bankenrettung und -abwicklung auf ein rechtlich sicheres Fundament zu stellen, erklärte Langen. „Wer wie die linken Fraktionen des Parlaments fordert, die Bankenunion auf der Rechtsgrundlage von Artikel 114 AEUV (allgemeine Rechtsvorschriften) oder 127 Absatz 6 (beschränkte Aufsichtskompetenzen) aufzubauen, verkennt die Brisanz eines europäischen Abwicklungsmechanismus ohne ausreichende Rechtsgrundlage“.

Die einzige sichere Rechtsgrundlage, die keine Änderungen der europäischen Verträge voraussetzt, ist die der intergouvernementalen Zusammenarbeit, die einstimmig vom Rat beschlossen wurde und auch von der deutschen Bundesregierung unterstützt wird. „Bei einer solchen Lösung bleibt das letzte Wort bei den nationalen Regierungen, was sonst nicht mit dem deutschen Grundgesetz zu vereinbaren ist und was insbesondere die nationalen Steuerzahler vor einer europaweiten Haftung schützen wird“, betonte Langen.

„Alle diejenigen, die auch das Instrument der Bankenabwicklung bei der Europäischen Kommission ansiedeln möchten, frage ich, ob sie tatsächlich glauben, dass die Kommission handlungsfähiger sei als der Rat oder eine Gremium aus den nationalen Aufsichtsbehörden? Ein Blick in die jüngere Vergangenheit gibt eine eindeutige Antwort“, so Langen abschließend.

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Werner Langen
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