Selbstanzeigen von Unternehmen auch künftig schützen / Risiko Sammelklagen / Votum EP-Wirtschaftsausschuss zu EU-Richtlinie zu privaten Kartellschadensersatzklagen
Die Rechte von Unternehmen und Verbrauchern, die Geschädigte von Kartellabsprachen geworden sind, werden gestärkt. Der Wirtschafts- und Währungsausschuss hat gestern Abend seine Position zur künftigen EU-Richtlinie für private Kartellschadensersatzklagen verabschiedet. „Es muss sichergestellt werden, dass all jene, die durch Kartellabsprachen Schaden erlitten haben, diesen auch ersetzt bekommen. Um allen Geschädigten und Beklagten die gleichen Rechte zu sichern, müssen einheitliche Kriterien geschaffen werden.“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU).
Kartelle – also Absprachen zwischen Unternehmen hinsichtlich der Produktpreise – werden meist nur durch sogenannte "Kronzeugenprogramme" aufgedeckt. Um Kartelle effektiv zu verfolgen, muss die Richtlinie aber deshalb Selbstanzeigen von betroffenen Unternehmen auch künftig schützen. Trotz entsprechender allgemeiner Regelungen im EU-Recht muss gerade hier eine wirklich sicherer Schutz der eingereichten Dokumente erreicht werden, mit denen sich die Unternehmen ja selbst belasten. "Wer mehr Zugang zu Dokumenten bei den Kartellämtern verlangt, wird am Ende den Verbrauchern einen Bärendienst erweisen", so Schwab.
Nicht geklärt hat der Wirtschaftsausschuss, wie das Risiko eines mehrfachen Schadensersatzes eingedämmt werden kann. Ebenso wenig überzeugend konnte die Kommission nachweisen, dass eine Privilegierung des Kronzeugen bei der gesamtschuldnerischen Haftung eines Kartells rechtssicher auf den Weg gebracht werden kann. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich aber der Linie des Berichterstatters angeschlossen, dass Möglichkeiten der kollektiven Rechtsdurchsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten geregelt werden sollten – ohne dass dabei der Binnenmarkt in Gefahr geraten darf.
Bis Ende April wollen sich Berichterstatter und Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Richtlinie einigen. Die neuen Regeln könnten dann 2016 in Kraft treten. „Das Parlament hat einen konstruktiven Ansatz für den Umgang mit privaten Kartellschadensersatzklagen gewählt. Detailfragen bezüglich der Gleichgewichte zwischen den Rechten der Kläger und der Beklagten müssen allerdings nochmals mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden“, so Schwab.
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Dr. Andreas Schwab MdEP, Tel. +32 2 284 7938