Pollen sind ein natürlicher Bestandteil des Honigs / Entschließung des Europaparlaments
Das Europäische Parlament hat heute klargestellt, dass Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig sind. "Dies war eine notwendige Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Pollen als Zutat zu Honig hätte gekennzeichnet werden müssen. Das Gerichtsurteil hätte zu hohen Zusatzkosten für die Imker ohne irgendeinen Zusatznutzen für die Verbraucher oder die Imker selbst geführt", sagte die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer.
"Niemand stellt die grundsätzliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Frage. Es ist natürlich richtig und auch so in der europäischen Gesetzgebung verankert, dass Lebensmittel, die genetisch veränderte Zutaten enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Allerdings ist eine Zutat ein Stoff, der einem Lebensmittel absichtlich hinzugefügt wurde. Davon kann bei Pollen nicht die Rede sein. Schließlich mixen die Bienen den Pollen nicht absichtlich im Nachhinein in den Honig. Pollen ist also ein unvermeidbarer natürlicher Bestandteil des Honigs.
Es handelt sich hierbei um eine rein lebensmittelrechtliche Frage der Klarstellung, nicht um neue Gentechnikgesetzgebung. Allerdings versuchten Gentechnikgegner, den Honig in Geiselhaft zu nehmen. Die Behauptung, mit der Anpassung solle die Verunreinigung von Honig mit GVO (genetisch veränderten Organismen) vertuscht werden, läuft jedoch ins Leere. Nach geltendem Recht müssen alle Lebensmittel als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden, wenn der GVO-Gehalt mehr als 0,9 Prozent beträgt. Da der Pollengehalt von Honig aber maximal 0,1 Prozent beträgt, wäre eine GVO-Kennzeichnung sowieso obsolet.
Den Imkern wäre mit der Einstufung des Pollens als Zutat ein Bärendienst erwiesen worden. Honig wäre damit kein Naturprodukt mehr, denn ein solches muss so sein, wie die Natur es hervorbringt. Auch die Klassifizierung der verschiedenen Honigsorten nach den "Sammelpflanzen", wie etwa Tannen- oder Lindenblütenhonig, wäre nicht mehr möglich, denn dies erfolgt anhand des Pollens im Honig. Wäre dieser als Zutat eingestuft, könnte er beliebig hinzugefügt werden und eine Einstufung nach pflanzlicher Herkunft wäre nicht mehr erlaubt. Darüber hinaus kämen hohe Analysekosten auf die Imker zu, denn die exakte Messung des Pollengehalts ist technisch aufwendig und kostspielig. Schließlich würde auch eine Nährwertanalyse notwendig, denn Honig müsste ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwerttabelle tragen. Dem Verbraucher brächte dieser hohe Aufwand keinerlei Zusatznutzen.
Letztendlich handelt es sich bei der Diskussion im Europäischen Parlament erneut um einen Stellvertreterkrieg der Gentechnikgegner, der auf dem Rücken der Imker und der Verbraucher ausgetragen wird. Wenn Honigimporte aus Drittstaaten, die immerhin 40 Prozent des EU-Honigbedarfs abdecken, wegen völlig überzogener Kennzeichnungsregeln für GV-Verunreinigungen verhindert würden, führte dies zu einer künstlichen Verknappung, die Honig zu einem Luxusgut machen würde,“ so Sommer.
Für weitere Informationen:
Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +33 388 17 7383