Andreas Schwab (EVP/CDU) Öffentliche Auftragsvergabe: Mehr Rechtssicherheit

15.01.2014

Neue EU-Regeln positiv für Städte und Gemeinden / Europaparlament verabschiedet EU-Richtlinien zu Auftragsvergabe und Konzessionen

Für Aufträge der Öffentlichen Hand gibt es neue EU-Regeln. Das Europaparlament verabschiedete heute eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Öffentlichen Auftragsvergabe sowie eine neue EU-Richtlinie zu so genannten Konzessionen. „Wir bekommen mehr Rechtsicherheit für die Städte und Gemeinden als öffentliche Auftraggeber. Und für die kommunale Wasserversorgung gibt es keine EU-Vorgaben. Insgesamt profitieren alle von europaweiten Ausschreibungen“, sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU).

Die EU-Vorgaben für öffentliche Aufträge greifen bei Bauleistungen ab fünf Millionen Euro und bei Dienstleistungen ab 130.000 Euro. Ab diesen Summen müssen Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden. „Wir haben die Bürokratie erheblich reduziert. Es wird ein einheitliches e-Vergabedokument und kürzere Fristen geben. Dabei bleibt die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Aufträge ein zentrales Kriterium“, so der CDU-Europaabgeordnete.

„Ein großer Fortschritt ist, dass die Möglichkeit der direkten Auftragsvergabe an kommunale Eigenbetriebe nun explizit geklärt ist. Damit sind die Bedingungen für die so genannten Inhouse-Vergaben endlich geklärt. Bei der Richtlinie zu Konzessionen konnte erreicht werden, dass die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich ausgenommen ist. Damit bleibt der Gestaltungsspielraum der Kommunen voll erhalten“, sagte Schwab.

„Besonders Handwerksbetriebe und Mittelständler haben es durch die reduzierte Bürokratie künftig leichter, an Aufträge außerhalb der Landesgrenzen zu kommen. Das muss gerade für unsere qualitätsstarken und innovativen deutschen Unternehmen kein Nachteil sein“, so der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion.

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