Europaparlament verhindert voreilige Zielverschärfung für 2025 / Maximal 147 Gramm pro Kilometer ab 2020 / Neue EU-Richtlinie verabschiedet
Das Europaparlament hat mit seiner heutigen Abstimmung die Planungen der EU-Kommission gebremst, schon in diesem Jahr weitere Verschärfungen zur CO2-Reduzierung von Kleintransportern zu beschließen. Es verabschiedete eine neue EU-Richtlinie zu den CO2-Limits für leichte Nutzfahrzeuge, über die bereits eine Einigung mit den nationalen Regierungen (Rat) erzielt wurde.
"Wir bestehen darauf, den ambitionierten und realistischen Grenzwert von 147 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenen Kilometer bis 2020 zu erreichen. Im gleichen Atemzug jedoch schon 2014 noch einmal drastisch reduzierte, konkrete Grenzwerte für die Zeit nach 2020 anzukündigen, kommt für die Industrie und ihre Kunden eindeutig zu früh. Die erzielte Einigung ist letztlich ein Sieg der Vernunft", sagte der Europaabgeordnete Markus Pieper (CDU), der das Dossier als Berichterstatter des Industrieausschusses betreut.
Die voreilige Forderung eines Zielkorridors von 105 bis 120 Gramm pro Kilometer für 2025 hätte die europäische Nutzfahrzeugindustrie global isoliert ist somit vorerst vom Tisch. „Die EU-Kommission wird den Zielkorridor zunächst überprüfen. Eine weitere Verschärfung der Grenzwerte ist nur auf Basis neuer Testverfahren zu verantworten. Die Hersteller und ihre Kunden brauchen diese Planungssicherheit. Nur so können die Hersteller letztlich marktreife Fahrzeuge mit ausgereifter und damit international konkurrenzfähiger Technologie entwickeln", erklärt Pieper heute in Straßburg.
Bei den „Anrechnungspunkten“ (so genannte „Supercredits") für Fahrzeuge mit besonders niedrigem CO2-Ausstoß haben sich die Unterhändler letztlich auf den Kommissionsvorschlag geeinigt: Besonders emissionsarme Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm sollen in diesem und im kommenden Jahr innerhalb ihrer Flotte mit dem Faktor 3,5 gewertet werden. Ab 2016 wird der Bonus auf den Faktor 2,5 verringert, 2017 gilt 1,5 und ab 2018 die einfache Anrechnung. Supercredits kommen zur Anwendung, wenn Fahrzeughersteller besonders CO2- arme Technologien nutzen. Die mehrfache Anrechnung dient somit als Anreizelement, da abgasarme Fahrzeuge den durchschnittlichen Flottenwert senken.
Für weitere Informationen:
Dr. Markus Pieper MdEP, Tel. +32 2 284 7305