Einheitliche Standards für die Sicherung von Bankguthaben geschaffen / EU-Richtlinie zur Einlagensicherung
Die Europäische Kommission veröffentlichte bereits im Sommer 2011 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der europäischen Einlagensicherungssysteme. Gestern Nacht haben Europaparlament und Rat nach einer Verhandlungspause von fast anderthalb Jahren eine Einigung auf europäische Regeln zum Schutz von Einlagen bis 100.000 Euro erzielt.
"Ich freue mich sehr, dass nach langen und zähen Verhandlungen endlich eine Einigung erzielt werden konnte, die einen deutlichen Fortschritt im Sparerschutz wiederspiegelt, " so Burkhard Balz (CDU) nach den Verhandlungen." Das ist ein sehr gutes Ergebnis."
Der Kompromiss sieht vor, dass die Banken in zehn Jahren 0,8 Prozent der Einlagen ihrer Sparer vorhalten werden müssen. Jedem Sparer wird zudem sein Guthaben von bis zu 100.000 Euro garantiert. Burkhard Balz zu den Beschlüssen: " Mit diesen Maßnahmen ist ein hohes Maß an Einlegerschutz gesichert, und wir rücken mit dieser wichtigen Einigung der Vollendung der Bankenunion ein großes Stück näher."
Europaweit werden nun einheitliche Standards für die Sicherung von Sparguthaben geschaffen. "Der Schutz der Sparer, insbesondere der Kleinsparer, muss und wird oberste Priorität haben", so der CDU-Europaabgeordnete. Die Auszahlungsfrist soll auf sieben Tage verkürzt werden und die Institutssicherung soll weiterhin anerkannt werden.
Das Plenum des Europaparlamentes wird die Einigung voraussichtlich im April 2014 verabschieden.
Für weitere Informationen:
Burkhard Balz MdEP, Tel. +32 2 284 7119