Das Parlament billigt die Agrarreform und gibt den europäischen Landwirten Planungssicherheit für 2014-2020
Heute stimmte das Europäische Parlament über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab. Dazu sagte der landwirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Albert Deß (CSU): "Das Parlament hat die Mitentscheidung, die wir durch den Lissabon-Vertrag erhalten haben, dazu genützt, um die Kommissionsvorschläge entscheidend zu verbessern. Mit dem Parlamentsvotum erhalten Europas Landwirte Planungssicherheit für die Finanzperiode 2014-2020".
Das Parlament hat erreicht, dass die stark diskutierten „ökologischen Vorrangflächen“ von ursprünglich 7 % auf 5 % reduziert wurden. Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag dürfen auf diesen Flächen z.B. Eiweißpflanzen oder mehrjährige Energiepflanzen angebaut werden. Bestimmte Betriebstypen sind von den Greening-Auflagen komplett ausgenommen, dazu gehören beispielsweise Betriebe bis 15 ha Ackerland, Ökobetriebe und Betriebe ab 75 % Grünlandanteil.
Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bleibt erhalten. Das Parlament hat sich dafür eingesetzt, dass bisherige Umweltleistungen auf die neuen Greening-Maßnahmen angerechnet werden. Bis spätestens 2018 müssen die benachteiligten Gebiete nach EU-weit einheitlichen Kriterien neu abgegrenzt werden.
Für Albert Deß war besonders wichtig, dass die Instrumente der gemeinsamen Marktordnung erhalten bleiben, damit diese im Krisenfall eingesetzt werden können. Beschlossen wurde auch die Verlängerung der Zuckermarktordnung bis 2017. Die Verlängerung der Pflanzrechteregelung bis 2030 kommt vor allem unseren Weinbauern zugute.
Gebilligt wurde auch die Übergangsregelung für 2014, diese kann jetzt ab Januar 2014 in Kraft treten. Diese Regelung war erforderlich, damit die Programme der zweiten Säule wie beispielsweise Umweltmaßnahmen und Investitionen auch 2014 weitergeführt werden.
Albert Deß freut sich über die politische Einigung zwischen Parlament, Rat und Kommission, die nach zähen Verhandlungen zustande gekommen ist. Bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte ist jetzt darauf zu achten, dass der politische Wille auch umgesetzt wird. Ansonsten käme dies einer Missachtung der Rechte des Parlaments gleich, so Deß.
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