Europäischer Gerichtshof sorgt für das "Aufschlagen in der Wirklichkeit"
„Die von den Mitgliedstaaten verweigerte Gehaltssteigerung für das EU-Personal für 2011 ist rechtens. Damit holt die Finanzkrise die EU-Verwaltung mit fast fünfjähriger Verspätung doch noch ein. Der EuGH hat ein faires Urteil gefällt", so Inge Gräßle, Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments das Urteil des EuGH am Dienstag. "Schade, dass für diesen Realitätscheck die Kommission zuerst den Europäischen Gerichtshof bemühen musste.
" Der Europäische Gerichtshof hatte am Dienstag geurteilt, dass die Weigerung des Rates einer automatischen Anpassung der Gehälter für das Jahr 2011 rechtmäßig war, da in der EU eine „erhebliche und abrupte Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage“ eingetreten ist. Das Urteil zur gleichlautenden Klage der EU-Kommission für das Jahr 2012 steht noch aus.
„Die Frage, die uns als Haushälter in den nächsten Tagen beschäftigen wird, ist, wie mit den angesichts des ‚ungewissen‘ Verfahrens beim EuGH zu der Gehaltsanpassung gebildeten Rückstellungen der einzelnen Institutionen und Einrichtungen der EU umgegangen wird? Es handelt sich dabei um Mittel in nicht unerheblichem Umfang, die nun wieder neu zugewiesen werden können. Wo landen diese Mittel? Wo werde sie hin transferiert? Die Kommission muss diese Fragen beantworten", fordert Gräßle.
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