Burkhard Balz (EVP/CDU): EU-Eigenkapitalregeln: Gute Lösung für die Lebensversicherung

14.11.2013

Versicherungsregulierung gestärkt und krisenfest auf den Weg gebracht / Europaparlament und Rat einigen sich auf „Omnibus II“-Richtlinie

Für die neuen EU-Eigenkapitalregeln für Versicherer ist der Weg frei. Am Mittwochabend haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und der litauischen Ratspräsidentschaft auf eine Einigung zur so genannten „Omnibus II-Richtlinie“ verständigt. Der für das Versicherungsdossier verantwortliche Berichterstatter Burkhard Balz (CDU) sieht wesentliche Forderungen des EU-Parlaments erfüllt: "Solvency II wird die risikogerechte Kapitalunterlegung bei Versicherungen leisten. Mit den nun getroffenen Verbesserungen kann Solvency II endlich starten. Versicherungen spielen mit ihrer langfristigen Anlagepolitik eine wesentliche Rolle beim Erhalt der Finanzmarktstabilität und sollen dies auch künftig tun“, so Balz.

Omnibus II war ursprünglich als rein technische Anpassung an die Kompetenzen der Europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA und an die neuen rechtlichen Vorgaben für Durchführungsbestimmungen gedacht. Bedeutende politische Elemente wie insbesondere die Handhabung andhablangfristiger Versicherungsverpflichtungen kamen hinzu. „Ein wirksames Maßnahmenpaket wird dafür sorgen, dass Versicherungen unter schwierigen Marktbedingungen und in dem aktuellen Niedrigzinsumfeld weiterhin langfristige Produkte zugunsten der Versicherten anbieten. Ihre Rolle als Langfristinvestoren werden sie weiterhin wahrnehmen können“, so Balz.

„Für besonders wichtig halte ich die Übergangsregelung für bereits laufende Lebensversicherungsverträge. Über Jahrzehnte erfolgreiche, nachhaltige Altersvorsorge darf angesichts der aktuellen Niedrigzinsen schließlich nicht bestraft werden“, sagte der CDU-Europaabgeordnete. Innerhalb einer Übergangsfrist von 16 Jahren sollen die Kapitalanforderungen für Altverträge nach und nach an den Solvency II-Standard angeglichen werden.

Omnibus II ist eine Änderungsrichtlinie zur Solvency II-Richtlinie, die zum 1.Januar 2016 angewandt werden muss. Dabei soll das künftige, umfassende Regelwerk auch für kleine und mittelständische Versicherer handhabbar bleiben. "Das Proportionalitätsprinzip wird deutlich gestärkt und auch für die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA zur Pflicht. Die neuen Regeln sind zu Recht anspruchsvoll ausgestaltet, dürfen aber nicht zu einer Marktbereinigung führen", stellt Burkhard Balz klar. Dabei sei gerade eine angemessene Ausgestaltung der Berichtspflichten wichtig. „Ausnahmen für kleine Unternehmen sollen dafür sorgen, dass die Berichtslast nicht überhandnimmt.“ Die Ausnahmen umfassen die unterjährige Berichterstattung und das Asset-by-Asset Reporting. Die Abstimmung im Plenum ist für Februar 2014 vorgesehen.

Für weitere Informationen:
Burkhard Balz MdEP, Tel. +32 2 284 7119