EU-Gerichtshof weist Klage der Kommission gegen Deutschland auf Verhängung finanzieller Sanktionen wegen des VW-Gesetzes ab
Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Klage gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes abgewiesen. Damit kann die auf 20 Prozent herabgesetzte Sperrminorität Niedersachsens bestehen bleiben. Niedersachsen kann somit wichtige Entscheidungen der Hauptversammlung von VW weiterhin verhindern. Die EU-Kommission hatte Deutschland im Februar 2012 vor dem EuGH mit der Behauptung verklagt, Deutschland sei einem früheren Urteil aus dem Jahr 2007 durch die Neufassung des VW-Gesetzes nicht nachgekommen. Dieser Lesart hat der EuGH nun eine Abfuhr erteilt. VW-Gesetz und VW-Satzung müssen nicht erneut reformiert werden. Zugleich bleiben Deutschland empfindliche Strafzahlungen erspart
„Ich begrüße das Urteil und halte die Entscheidung der Richter für richtig. Wir niedersächsischen Europaabgeordneten haben immer wieder, zuletzt im November 2012, Kommissionspräsident Barroso aufgefordert, diese rechtlich und wirtschaftlich sinnlose Klage zurückzunehmen. Der schwedische Generalanwalt beim EuGH hatte uns bereits im Mai Recht gegeben. Deshalb überrascht mich das Urteil nicht“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Burkhard Balz.
Die EU-Kommission sieht in der herabgesetzten Sperrminorität einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Ungeachtet der Tatsache, dass die VW-Aktien in breitem Streubesitz sind, würden gegebenenfalls Portfolioinvestoren von der Sperrminorität Niedersachsens abgeschreckt.
„Das Urteil schafft nun auch insoweit endlich Rechtsklarheit. Es ist ein gutes Signal für Niedersachsen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte und Zulieferer. Über ihnen schwebt nun kein Damoklesschwert in Form der behaupteten Verletzung von EU-Recht mehr. Das Urteil ist aber auch ein gutes Signal an die Märkte: Denn das VW-Gesetz ist ein Erfolgsmodell. Es hat zu einer guten, langfristig orientierten Unternehmenskultur geführt, Arbeitsplätze gesichert und aus VW das gemacht, was es heute ist“, so der CDU-Europaabgeordnete.
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Burkhard Balz MdEP, Tel. +33 388 17 7119