Axel Voss (CDU/EVP) Einheitlicher EU-Datenschutz stärkt Verbraucherrechte

21.10.2013

 

Kontrolle über Daten beim Nutzer / Kleinunternehmen von Bürokratie befreit / Harte Strafen bei Verstößen / Entscheidung Innenausschuss EU-Parlament

Für den Schutz von persönlichen Daten gibt es künftig einheitliche Standards, die direkt in jedem EU-Land gleich gelten sollen. Das entschied heute Abend der Innenausschuss des Europaparlaments in Straßburg. "Der europäische Flickenteppich ist passé. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt und überall gelten die gleichen Regeln. Dabei bleiben die Standards trotz erheblicher Verbesserungen für die Nutzer auch für die Wirtschaft noch praktikabel", sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut.

Künftig sollen alle Nutzer weitgehende Lösch-, Auskunfts- und Zugriffsrechte auf ihre Daten bekommen. Dazu müssen die Datenverarbeiter deutlicher und in klarer Sprache über ihre Umgang mit den Daten informieren. Daten von unter 13-Jährigen können nur mit Einwilligung der Eltern verarbeitet werden. Für 13-18-Jährige muss eine adäquate Sprache verwendet werden. "Das ist ein großer Schritt nach vorne im Vergleich zur Ist-Situation", so Voss.

In jedem Unternehmen soll es künftig Datenschutzbeauftragte geben. Die Schwelle dafür soll bei 5000 Kundenkontakten pro Jahr liegen. "Dieser Schwellenwert ist viel realitätsnäher als eine starre Definition über die Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens. Die Info- und Dokumentationspflichten eines Unternehmens richten sich künftig nach dem Risiko bei der Datenverarbeitung. Kleine Unternehmen wie der Bäcker am Eck, der kein Datenschutz-Problem hat, werden entlastet", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

Personalisierte Werbung bleibt im Netz weiter möglich, unterliegt aber mehr Transparenz und mehr Kontrolle durch den Nutzer selbst. Ohne die Zustimmung des Nutzers ist eine zugeschnittene Werbeansprache und das Bilden von Nutzerprofilen nur mit datenschutzfreundlich verfremdeten, pseudonymisierten Daten möglich. Dieser Datenverarbeitung kann dann jederzeit und kostenlos widersprochen werden. Darauf müssen die Datenverarbeiter deutlich sichtbar hinweisen.

Für Verstöße gegen die EU-Verordnung sind harte Strafen bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen. Daneben sollen Sanktionen in einer EU-weiten "schwarzen Liste" festgehalten werden. Nun müssen sich Europaparlament und Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Verordnung einigen. "Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten endlich den Willen aufbringen, zu handeln. Wir als Parlament sind bereit, die Rechte der Bürger zügig zu stärken", so Voss.

Für weitere Informationen:
Axel Voss MdEP, Tel. +33 388 17 7302;
EVP-Presse, Thomas Bickl +32 478 215372