Frauen- und Rechtsausschuss stimmen für konkrete Zielvorgaben für mehr Frauen in Aufsichtsräten / Nur für börsennotierte Gesellschaften / Mittelständler ausgenommen
Bis zum Jahr 2020 muss der Frauenanteil in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen auf 40 % gesteigert werden. Unternehmen in öffentlicher Hand sollen diese Zielvorgabe bereits zwei Jahre früher erreichen. Dies jedenfalls soll nach dem heutigen Votum des Rechts- und der Frauenausschuss des Europäischen Parlaments gelten.
Im November 2012 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag unterbreitet, der die heute bestätigte Zielvorgabe von 40 % beinhaltete. Börsennotierte Unternehmen müssen danach bei den Berufungen in ihre Aufsichtsräte künftig ein Verfahren sicherstellen, dass die Auswahl auf der Grundlage eines Vergleichs der Qualifikationen der Kandidaten nach vorab festgelegten, klaren, neutral formulierten und eindeutigen Kriterien festlegt. Bei gleicher Qualifikation der Kandidaten hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung soll der Kandidat berufen werden, dessen Geschlecht bislang im Aufsichtsrat unterrepräsentiert ist. Wird bei den Berufungen in die Aufsichtsräte das gewünschte Verfahren nicht eingehalten, drohen Sanktionen.
Kleine und mittelständische Unternehmen sind von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen, betonte Niebler: "Wir wollen verhindern, dass mittelständische Unternehmen durch bürokratische Regeln überlastet werden. Mittelständler, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft, fallen gar nicht unter die neue Regelung". Niebler bedauerte allerdings, dass ihr Vorschlag, Familienunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen, keine Mehrheit fand.
Ohnehin hält die CSU-Europaabgeordnete die von der EU-Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage für kritisch: "Es ist richtig, sich politisch für mehr Gleichberechtigung einzusetzen. Aber nicht alle Probleme in Europa müssen auch auf europäischer Ebene gelöst werden. Das Subsidiaritätsprinzip muss auch insoweit gelten."
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