Kein Verkauf über Apotheken / Schärfere Vorgaben als gegenwärtig / Beschlussvorlage der EVP-Fraktion für Plenarvotum am 8. Oktober
Für E-Zigaretten sollen künftig strengere Vorgaben als bisher gelten. Sie sollen aber als Tabakprodukte verkauft werden und nicht apothekenpflichtig sein. Das schlägt die EVP-Fraktion in einer Beschlussvorlage für die Plenarabstimmung des Europaparlaments zur Tabakprodukterichtlinie am 8. Oktober vor. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag will elektronische Zigaretten als Arzneimittel einstufen. Die Mitgliedsstaaten unterstützen diese Position.
„Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. 700.000 Menschen in der EU sterben jährlich an den Folgen des Rauchens. Der Umstieg auf die E-Zigarette kann dabei viele Probleme reduzieren, denn dieses Produkt enthält zwar Nikotin, aber nach allem, was wir heute wissen, sind die Schäden, die durch andere Produkte des Tabakrauchens entstehen, durch E-Zigaretten nicht zu erwarten. Daher sollten E-Zigaretten nicht wie Arzneimittel, sondern wie Tabakprodukte behandelt werden“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU).
„Es ist schon schwer verständlich, warum Kommission und Rat vorschlagen, dass gesundheitsschädliche Produkt Zigarette weiter am Kiosk zu verkaufen, das weniger gesundheitsschädliche Produkt E-Zigarette aber in der Apotheke“, so Liese.
Auf die Hersteller von E-Zigaretten kommen aber dennoch schärfere Auflagen zu. Zu melden sind alle Inhaltsstoffe und alle Emissionen. Die E-Zigarette enthält verpflichtend einen Beipackzettel mit dem Hinweis, dass es Nichtrauchern nicht empfohlen wird, das Produkt zu nutzen. Außerdem soll es spezielle Warnhinweise etwa für schwangere oder stillende Frauen geben. Ein anderer Warnhinweis soll klar stellen, dass das Produkt süchtig machendes Nikotin enthält. Der Verkauf von E-Zigaretten soll nicht an Personen unter 18 Jahren gestattet sein und die E-Zigarette darf nicht unter dem bekannten Markennamen von Zigaretten angeboten werden. Für die Werbung von E-Zigaretten gelten die gleichen Beschränkungen wie für Tabak.
„Wir brauchen dringend eine strenge Regulierung. E-Zigaretten sind kein normales Verbraucherprodukt wie Radiergummis oder Tischdecken. Es ist sehr besorgniserregend, dass die Hersteller sich teilweise gezielt an Jugendliche richten. Es ist auf jeden Fall gesünder, erst gar nicht mit dem Rauchen anzufangen. Dies muss auch durch unsere Gesetzgebung deutlich werden", so Liese.
Für weitere Informationen:
Dr. med. Peter Liese MdEP, Tel. +32 2 284 7981