EVP unterstützt Verfahren gegen neuen EU-Staat / Verpflichtungen müssen erfüllt werden / Hintermänner von Morden dürfen nicht frei herumlaufen
Volle Unterstützung der EVP-Fraktion für die Einleitung eines Sanktionsverfahrens gegen Kroatien hat deren stellvertretender Vorsitzender Manfred Weber (CSU) signalisiert. „Es geht nicht, dass ein EU-Neumitglied sich einfach weigert, Vertragsverpflichtungen zu erfüllen und EU-Recht umzusetzen, vor allem wenn es sich um einen so sensiblen Bereich wie das Ausliefern von Straftätern handelt“, betonte Weber. „Die EU ist eine Rechts- und Vertrauensgemeinschaft. Ein Verhalten, wie das kroatische, ist inakzeptabel. Die Kommission tut gut daran, massiven Druck aufzubauen und empfindliche Sanktionen anzustreben.“ Heute hat die Kommission gegen Kroatien ein Verfahren nach Artikel 39 eingeleitet, weil sich das Land weigert, Regelungen zum Europäischen Haftbefehl zu übernehmen.
„Die sozialdemokratische Regierung Kroatiens fährt den neuen EU-Mitgliedstaat gleich aufs Abstellgleis. Sie schadet damit dem Ansehen ihres Landes enorm“, erklärte der EVP-Innenexperte. Es sei „eine Unverfrorenheit“, wenn verurteilte Auftraggeber von Mördern in einem EU-Mitgliedstaat frei herumliefen. Ein drei Tage vor dem EU-Beitritt verabschiedetes Sondergesetz schützt unter anderem den ehemaligen Geheimdienstgeneral vor einer Auslieferung nach Deutschland, wo er als Auftraggeber eines Mordes an einem jugoslawischen Dissidenten gesucht wird.
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