EU-Kaufrecht als freiwillige Option / Grenzüberschreitende Geschäfte im Internet erleichtern / Online-Handel europaweit stärken / Ausschussvotum
Die Einzelheiten eines künftigen Europäischen Kaufrechtes zeichnen sich ab. Der Rechtsausschuss des Europaparlaments verabschiedete heute seine Position als Grundlage für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Zwar kennen Fernabsatz- und insbesondere Online-Geschäfte keine Grenzen, allerdings stellen die verschiedenen Zivilrechtsordnungen immer noch ein Hindernis im Binnenmarkt dar. Dies aber kann überwunden werden, wenn den Vertragsparteien ein Europäisches Kaufrecht zur Verfügung gestellt wird, das sie freiwillig wählen können. „Bislang gleicht die Rechtswahl im europäischen Rechtsverkehr einem Lotteriespiel. Mit dem Europäischen Kaufrecht können wir endlich für Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften im Binnenmarkt sorgen“, sagte der Vorsitzende der Rechtsausschusses und Berichterstatter des Europaparlaments, Klaus-Heiner Lehne (CDU).
„Auf Grundlage des Europäischen Kaufrechts sollen in Zukunft europaweit Online-Verträge abgeschlossen werden können. Gerade bei Geschäften im Internet weiß heute niemand wirklich, welches Recht anzuwenden ist. Abzocke darf es im Internet nicht geben. Das Europäische Kaufrecht muss daher ein hohes Verbraucherschutzniveau aufweisen, damit es von Verbrauchern bei Online-Geschäften auch wirklich akzeptiert wird. Akzeptanz ist auch für Unternehmen von Bedeutung, denn ansonsten können Online-Händler ihre Produkte nicht erfolgreich europaweit auf Grundlage eines einheitlichen Rechts anbieten“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
„Mit der heutigen Position können wir jetzt mit den Mitgliedstaaten die Details des Europäischen Kaufrechts erarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten jetzt Flagge zeigen und in zügige Beratungen eintreten, damit wir bald einen echten Mehrwert für die Verbraucher und Unternehmen haben. Wir sollten endlich die Chance nutzen, den Online-Handel europaweit zu stärken“, so Lehne.
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