Statement Ferber zu Europäischer Gerichtshof (EuGH) und EU-Verordnung Leerverkäufe/Großbritannien

13.09.2013

Zum Schlussantrag des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-270/12 Vereinigtes Königreich gegen EU-Parlament und Rat zur EU-Verordnung zum Verbot von Leerverkäufen erklärte der CSU-Europaabgeordnete und Berichterstatter des EU-Parlaments zur Verordnung Leerverkäufe, Markus Ferber:

"Diese Klage Großbritanniens ist ein unsolidarischer Akt gegen die Bemühungen der EU, für mehr Finanzmarktstabilität zu sorgen. In der EU-Verordnung ist die Möglichkeit eines Opt-outs vorgesehen, das die Briten ja nutzen können. Sie könnten das tun, wenngleich sie in der Finanzmarktkrise sehr viele Milliarden Lehrgeld zur Rettung ihres Bankensystems bezahlt haben. Mit dieser Klage die Finanzmarktstabilität zu torpedieren, ist inakzeptabel. Ich fordere die britische Regierung auf, die Klage zurückzuziehen."

Hintergrund: Der Generalanwalt des EuGH betrachtet die Rechtsgrundlage für die EU-Verordnung von 2008 als nicht ausreichend, um der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA die letztendliche Entscheidungsbefugnis für das Verbot von Leerverkäufen zu übertragen. Für den EuGH ist der Schlussantrag des Generalanwaltes nicht bindend, in den meisten Fällen folgt der Gerichtshof aber den Empfehlungen. Bei Leerverkäufen spekulieren Anleger auf fallende Kurse, ohne die betreffenden Wertpapiere zu besitzen. Das kann Abwärtsspiralen an den Finanzmärkten beschleunigen.

 

Für weitere Informationen:
Markus Ferber MdEP, Tel. +49 821 2075896