Justizielle Zusammenarbeit wird intensiviert / Nationale Strafrechtsordnungen respektieren / Briten behalten sich Opt-out vor / Vorschlag EU-Kommission
Durch die Schaffung einer EU-Staatsanwaltschaft soll künftig die Bekämpfung von Betrug zu Lasten des EU-Haushalts verbessert werden. Die EU-Kommission will heute einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorstellen. "Das ist in der Substanz ein Meilenstein in der justiziellen Zusammenarbeit der EU-Staaten. In der Sache kann eine EU-Staatsanwaltschaft einen großen Beitrag zur effizienteren Verfolgung von Straftaten leisten“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss.
Die EU-Staatsanwaltschaft soll in ihrem Zuständigkeitsbereich für das gesamte Strafverfahren von der Einleitung, den Gang und den Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidung über Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens zuständig sein. Die operativen Verfahren von der Anklage bis zur Verhandlung sollen vor den zuständigen nationalen Gerichten stattfinden. Das sollen so genannte delegierte europäische Staatsanwälte in die Hand nehmen, die in den Mitgliedstaaten amtieren und von diesen ernannt werden. „Es wäre gut, wenn die delegierten Staatsanwälte auch nationale Ämter bekleiden, damit eine Verzahnung mit und die Respektierung von nationalen Verfahrenstraditionen gewahrt ist und wir keine künstlich aufgestülpten Verfahren bekommen“, so Voss.
„Für das Gesetzgebungsverfahren erwarte ich ein Opt-out der Briten. Somit landen wir bei der Verstärkten Zusammenarbeit. Die Erfolgsaussichten dafür aber stehen nicht schlecht. Die Regierungen haben grundsätzlich verstanden, dass effektive Strafverfolgung auf europäischer Ebene bei enger grenzüberschreitende Zusammenarbeit beginnt. Schade, dass die Regierung Cameron sich offenbar entschlossen hat, nur noch die vermeintlichen Rosinen aus dem Kuchen zu picken. Das bringt sie weiter an den Rand der EU“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Kritik gibt es für die Rechtsgrundlage des aktuellen Vorschlags. Nach Artikel 86 des Lissabon-Vertrages kann das Europäische Parlament der Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft lediglich zustimmen oder sie ablehnen. „Dieses Verfahren ist veraltet und entspricht nicht mehr der Kompetenz und der Schlagkraft der direkt gewählten europäischen Bürgervertretung“, sagte Voss.
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