95 Gramm pro Kilometer im Durchschnitt / Neue Zielmarke für 2025 angestrebt / Realistischerer Testzyklus / Einigung Europaparlament-Rat
Für Pkw-Neufahrzeuge in der EU gelten ab 2020 strengere Grenzwerte für den Kohlendioxidausstoß. Dabei sollen ein neuer Testzyklus für den Normverbrauch eingeführt sowie nochmals strengere CO2-Limits für die Zeit nach 2020 ins Auge gefasst werden. Darauf einigten sich gestern am späten Abend Unterhändler des Europaparlaments und des Rats. „Die künftigen Grenzwerte sind eine enorme Herausforderung für die europäischen Hersteller. Sie können aber die technologische Führerschaft der Europäer bei effizienten und innovativen Fahrzeugen sichern helfen“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Thomas Ulmer (CDU).
Der durchschnittliche CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen soll ab 2020 nurmehr 95 Gramm pro Kilometer betragen. Ab 2015 gelten 130 Gramm. Für die Berechnung des maximalen individuellen Kohlendioxidausstoßes pro Fahrzeug ab 2020 soll die Kommission nun prüfen, ob künftig nicht auch die Größe des Pkw der relevante Faktor sein kann. Bisher wird das Gewicht des Fahrzeugs als relevanter Faktor herangezogen.
Der gegenwärtig verwendete NEFZ-Testzyklus zur Ermittlung des Durchschnittsverbrauchs soll durch den neuen WLPT-Standard ersetzt werden, der derzeit von einem UN-Gremium erarbeitet wird. „Der NEFZ-Normverbrauch ist ein reiner Laborwert und in der Praxis kaum zu erreichen. Wir wollen bereits ab 2017 einen neuen und realistischeren Testzyklus für die EU verbindlich machen“, so Ulmer.
Für einen späteren Zeitpunkt ist eine Überarbeitung der CO2-Standards vorgesehen. Die Kommission verpflichtet sich, in einer Auswirkungsstudie die vom EU-Parlament ab 2025 geforderte Bandbreite für den maximalen Kohlendioxidausstoß pro Fahrzeug von 68 bis 78 Gramm pro Kilometer zu prüfen. „Dabei wird auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller ein Kriterium sein“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Für die Anrechenbarkeit besonders emissionsarmer Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm („super credits“) soll ab 2020 der Faktor 2 gelten und danach gestaffelt von 1,67 im Jahr 2021 über 1,33 im darauffolgenden Jahr auf den Faktor 1 abgeschmolzen werden, der dann ab 2023 gelten soll. Der dadurch erzielbare maximale „CO2-Rabatt“ soll bei 2,5 Gramm pro Jahr und Hersteller liegen. „Das ist ein vernünftiger und zeitlich begrenzter Innovationsanreiz für alternative Antriebe, die es sonst nur sehr schwer bis zur Marktfähigkeit bringen würden“, so der Berichterstatter des Europaparlaments.
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