Sabine Verheyen (EVP/CDU): Öffentlicher Sektor: Weiterverwendung von Informationen wird erleichtert

13.06.2013

Europäisches Parlament fördert die Digitalisierung kultureller Bestände /Öffentliche Stellen dürfen kostendeckende Gebühren erheben

Das Europäische Parlament hat heute darüber entschieden, in welcher Form und zu welchen Kosten öffentliche Stellen Informationen zur Weiterverwendung bereitstellen müssen. Der öffentliche Sektor verfügt über zahlreiche Informationen wie Statistiken, Satellitenbilder oder Rechtsvorschriften bis hin zu Archivgut und Sammlungen von Büchern und Kunstwerken, die als Ausgangsmaterial für Produkte und Dienste privater Anbieter wie Navigationssysteme, Wettervorhersagen und Finanzdienstleistungen dienen können.

Die Informationen des öffentlichen Sektors haben ein enormes wirtschaftliches, gesellschaftliches und innovatives Potential. Der wirtschaftliche Gesamtnutzen von Informationen des öffentlichen Sektors in Europa wird auf etwa 40 Milliarden EUR pro Jahr beziffert. "Durch neue Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen, sowie die Weiterverarbeitung der Daten für wissenschaftliche Zwecke ist mit einem Wachstum dieser Branche und neuen Arbeitsplätzen zu rechnen", so die für den Kulturausschuss zuständige Berichterstatterin, Sabine Verheyen (CDU).

Zudem haben die Parlamentarier entschieden, dass die öffentlichen Stellen bei gewerblicher und kommerzieller Weiterverwendung kostendeckende Gebühren erheben dürfen. Auf diese Weise können sie den Aufwand umlegen, der bei der Digitalisierung, Bereitstellung und Pflege der Daten entsteht. "Die Pläne der EU-Kommission hätten gewisse nachteilige Auswirkungen auf die finanzielle Lage und den damit verbundenen Digitalisierungsanstrengungen im öffentlichen (kulturellen) Bereich gehabt. Daher freue ich mich, dass es uns gelungen ist, sicherzustellen, dass die Gebühren den entstandenen Mehraufwand decken", so die kommunalpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Sabine Verheyen.

Hintergrund:

Die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors („PSI-Richtlinie“) wurde am 17. November 2003 erlassen. Ziel war es, die unionsweite Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors dadurch zu erleichtern, dass die Grundvoraussetzungen für die Weiterverwendung geschaffen und große Hindernisse beseitigt werden, die einer Weiterverwendung im Binnenmarkt entgegen stehen. Die Richtlinie enthält Regelungen in Bezug auf die Nichtdiskriminierung, die Gebührenerhebung, Ausschließlichkeitsvereinbarungen, die Transparenz und die Lizenzvergabe sowie praktische Instrumente, die das Auffinden und die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente erleichtern.

Für weitere Informationen:
Büro Sabine Verheyen MdEP, +33 388 17 7299