Straffung der Verfahren /Schnellverfahren gegen Sicherheitsgefährder / Recht auf Bildung für Kinder / EU-Parlament verabschiedet Asylpaket
Für die Asylpolitik der EU gelten künftig einheitliche Standards. Die Rechte von Antragstellern werden gestärkt und Missbrauchsmöglichkeiten eingedämmt. Sowohl für die Aufnahme von Asylbewerbern als auch für die Asylverfahren selbst gelten in Zukunft Mindestnormen. „Klare europaweite Regeln für Asylverfahren, klare Zuständigkeit zur Verhinderung von Asylshopping, vernünftige Mindestnormen für die Aufnahme, Schnellverfahren bei Missbrauch und Sicherheitsgefährdung sowie mehr Schutz für Folteropfer und ein Recht auf Bildung für Kinder - all das sind die Kennzeichen des neuen gemeinsamen Asylsystems“, sagte die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier.
Die neuen Richtlinien geben den Mitgliedsstaaten den notwendigen Spielraum, um auf die jeweiligen Situationen in ihrem Land adäquat reagieren zu können. Es dürfen weiterhin Sachleistungen gewährt und Leistungen abgesenkt oder gestrichen werden, um Missbrauch zu verhindern oder abzustellen. Gleichzeitig sind jedoch alle Länder verpflichtet, Mindestnormen für die Grundversorgung von Asylbewerbern zu gewährleisten, so wie dies in Deutschland bereits der Fall ist, jedoch leider nicht in allen Mitgliedsstaaten. Die Kommission erhält nunmehr die Verpflichtung bei allen Mitgliedsstaaten, die Mindestnormen nicht einhalten, Maßnahmen zu ergreifen wie dies derzeit in Griechenland oder Italien geschieht. Künftig sollen Asylbewerber bereits nach 9 statt bisher 12 Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Nach wie vor dürfen die Mitgliedsstaaten den eigenen Bürgern Vorrang auf dem Arbeitsmarkt einräumen. Minderjährige Antragsteller haben ein Recht auf Zugang zu Bildung. „Bildung ist wichtig und notwendig. Egal, ob die Kinder in der EU bleiben oder wieder in die Heimat zurückkehren, sie sollen so viel Bildung wie möglich erhalten und Zugang zu Schulen und Bildungseinrichtungen“, so Hohlmeier.
Sobald ein Flüchtling einen Antrag auf Asyl stellt, wird er künftig über seine Rechte und Pflichten sowie das Verfahren informiert. Zu den wesentlichen Standards der neuen Richtlinien gehört die Schulung des Personals, damit eine situationsangemessene Behandlung eines Antrags und des Asylbewerbers wie etwa die besondere Behandlung von Folteropfern sichergestellt wird. Verfahren sollen in der Regel nur noch maximal sechs Monate dauern, Ausnahmen sind nur noch in Sonderfällen wie etwa bei besonders großen Flüchtlingsströmen oder schwierigen Bedingungen der Antragstellung zugelassen. Es ist gelungen, beschleunigte Verfahren durchzusetzen, wenn Anträge die offensichtlich unbegründet sind, der Antragsteller aus einem sicheren Drittstaat kommt oder der Versuch der Verfahrensverschleppung unternommen wird wie beispielsweise bei Stellung von völlig unbegründeten Folgeanträgen. Auch Sicherheitsgefährder können in beschleunigten Verfahren abgewiesen werden. „Wir haben die Verfahren gestrafft, um echten Flüchtlingen raschen Schutz und eine neue Heimat zu geben, aber auch um Missbrauch abzuwehren und unbegründete oder missbräuchliche Asylantragsteller schnell in ihre Heimat zurückzuführen", sagte die EVP-Europaabgeordnete.
Ein zunehmendes Problem stellt die Mehrfachantragstellung in verschiedenen Staaten von bereits rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbern dar. Dieser Art des Missbrauchs wirkt die neue EURODAC Datenbank entgegen. "EURODAC wird zuverlässig Asylshopping, unberechtigte Mehrfachanträge in verschiedenen Mitgliedsstaaten und somit Missbrauch zu verhindern", so die Innenexpertin der CSU. Zudem kann die Europäische Kommission in Zukunft früher erkennen, wenn ein Mitgliedstaat Probleme mit der Umsetzung der Mindeststandards hat. "Das Land der ersten Einreise ist auch in Zukunft für den Antrag und die Unterbringung und Versorgung verantwortlich." Kurze Wege zu konsequenten Verfahren sind das Ziel, nicht das monatelange Verschicken von Menschen innerhalb der EU", so die CSU-Europaabgeordnete. Bei Überbelastung ist finanzielle und personelle Hilfe vorgesehen. Bei einem Massenzustrom ist eine solidarische Aufteilung bereits seit längerem in den Rechtsrahmen aufgenommen worden.
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