Renate Sommer (CDU): EU-Parlament beschließt strenge Regeln für Baby- und Diätkost

11.06.2013

Verbot von irreführender Bebilderung und Werbeaussage / einheitliche Definition von Diätprodukten / Abbau von Bürokratie

Das Europäische Parlament hat heute eine neue EU-Verordnung verabschiedet, welche die Zusammensetzung, Etikettierung und Bewerbung von Baby- und Diätkost regelt. Mit dem Verordnungsvorschlag soll der bisherige Rechtsrahmen für Verbraucher, die auf besondere Lebensmittel angewiesen sind, vereinfacht und verbessert werden.  "Viele Menschen sind auf eine besonders strikte Ernährungsweise angewiesen. Insbesondere für Babynahrung muss die Kennzeichnung und Zusammensetzung deshalb strengen Vorschriften unterliegen", sagte die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer.

"Eigentlich sollte zwar allen Müttern klar sein, dass Stillen besser ist als Muttermilchersatz. Damit sie dennoch nicht von Herstellern in die Irre geführt und zum Kauf animiert werden, haben wir ein Verbot von beschönigenden (Baby-) Bildern und Werbeaussagen auf Milchprodukten für Säuglinge beschlossen", so Sommer.

Für Wachstumsmilch für Kinder von ein bis drei Jahren soll die Kommission darüber hinaus einen Bericht über die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern vorlegen. Die Kennzeichnung dieser Produkte ist derzeit in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Sollte die Kommission hier Harmonisierungsbedarf sehen, wird sie einen Gesetzesvorschlag über die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Wachstumsmilch beschließen.

"Auch die Definition von Diätprodukten haben wir klargestellt. Die Bezeichnung als 'Diät'-Produkt wurde bislang in einigen Mitgliedstaaten missbräuchlich auf Müsliriegeln und Abnehmdrinks verwendet. Künftig fallen nur noch Lebensmittel für eine extrem kalorienarme Ernährung, die Ärzte krankhaft übergewichtigen Patienten als Nahrungsersatz verschreiben, unter diesen Begriff," sagte die CDU-Europaabgeordnete.

"Insgesamt wird die neue Verordnung zu einem Abbau von Bürokratie führen. Denn einige Lebensmittelkategorien können durch die neuen Kennzeichnungsregeln der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die ich als Berichterstatterin federführend verhandelt habe, abgedeckt werden. Das gilt zum Beispiel für Produkte, die Gluten enthalten. Die Regeln über Zusammensetzung und Kennzeichnung werden in die LMIV überführt", so Sommer.

Auch für laktosehaltige Produkte soll die Kommission im Rahmen der LMIV spezifische Regeln zur Kennzeichnung und Zusammensetzung erlassen. "Einige Hersteller haben mit der Bewerbung laktosefreier Produkte offenbar eine Marktlücke entdeckt. So suggerieren sie Verbrauchern einen Bedarf an laktosefreien Produkten, auch wenn diese gar nicht an einer Laktoseunverträglichkeit leiden. Andere Hersteller bewerben Produkte als 'laktosefrei', obwohl diese Produkte ohnehin keine Laktose enthalten. Diesem Geschäftsgebaren müssen wir Einhalt gebieten," sagte die CDU-Lebensmittelexpertin.

Für weitere Informationen:
Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +33 388 17 7383