Horst Schnellhardt (EVP/CDU): Vereinfachtes Reisen mit Haustieren in der EU

23.05.2013

Lockerungen auch für Hundesportler / Einfachere Auskünfte über Bestimmungen im EU-Ausland / EU-Heimtierausweis gestärkt

Das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU und auch aus bestimmten Drittstaaten wird künftig einfacher. Das Europaparlament verabschiedete heute eine überarbeitete EU-Verordnung. Grund für die Anpassung bisheriger Regeln ist die mittlerweile deutliche Verbesserung der Tollwutlage in Europa. „Aufgrund des Erfolgs bei der Tollwutbekämpfung können die Auflagen gelockert werden. Die Kennzeichnung der Tiere mit einem Chip und das Mitführen des europaweit einheitlichen Heimtierausweises sind zwar nach wie vor notwendig. Doch für eine Reise zwischen tollwutfreien Gebieten gibt es Lockerungen bei der Impfpflicht", sagte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Horst Schnellhardt (CDU).

"Die bisher strengen Regeln haben Teilnehmern an Hunderennen oder Trainings Kopfzerbrechen bereitet, da maximal fünf Tiere mitgeführt werden können. Für solche Reiseanlässe werden nun spezifische Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen. Eine Höchstzahl bleibt aber weiter notwendig, um das Risiko des illegalen Handels mit Heimtieren zu senken", so Schnellhardt.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird es einfacher, sich vor Reiseantritt im Internet bei den Mitgliedstaaten oder der EU-Kommission über die für das Zielland eventuell abweichenden Regeln zu informieren. So kann es etwa vorkommen, dass manche EU-Länder bestimmte Hunderassen verboten haben. In diesem Fall ist die Ein- oder Durchreise mit Tieren dieser Rasse nicht möglich. Mit transparenten Informationen kann unliebsamen Überraschungen bei Kontrollen vorgebeugt werden. Mehr Rechtssicherheit besteht künftig für Tierbesitzer, Tierärzte und auch die Kontrollbereiche“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.

"Ich bin mit dem erreichten Ergebnis sehr zufrieden. Wir haben jetzt eine gute Balance zwischen dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verhinderung von illegalem Tierhandel auf der einen Seite sowie Reisefreiheit und uneingeschränkte Freizeitgestaltung auf der anderen Seite", sagte Schnellhardt. Die neuen Regeln gelten voraussichtlich ab Anfang 2015.

Für weitere Informationen:
Dr. med. vet. Horst Schnellhardt MdEP, Tel. +33 388 17 7618