EuGH-Urteil sieht Einheimischenmodell grundsätzlich im Einklang mit der Raumordnungspolitik der Mitgliedstaaten
Bayerische Kommunen dürfen auch in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen ihr Einheimischenmodell zur Vergabe von vergünstigtem Bauland nutzen. In seinem heutigen Urteil über ein flämisches Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik stellte der Europäische Gerichtshof jedoch klar, dass es dabei zu keinerlei ungerechtfertigter Beschränkung für bestimmte Personen kommen darf, ein Grundstück zu kaufen oder zu mieten.
„Das Urteil ist grundsätzlich positiv zu bewerten, denn damit wird endlich Rechtssicherheit geschaffen. Zwar ist das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland noch nicht abgeschlossen. Ich gehe jedoch davon aus, dass das Urteil für die Kommunen in unseren Ländern eine starke Signalwirkung haben wird. Die bayerischen Kommunen können nach meiner Einschätzung auch weiterhin ihr Einheimischenmodell als ein wichtiges Instrument nutzen, um insbesondere junge, einkommensschwächere Familien in den Kommunen zu halten und so den Erhalt der Bevölkerungsstruktur zu gewährleisten“, sagte die CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler nach der Urteilsverkündung.
Das Einheimischenmodell wurde bisher insbesondere in Bayern von vielen Städten und Gemeinden dazu genutzt, ortsansässigen Bürgern vergünstigte Konditionen beim Erwerb von Bauland zu gewähren. Die bayerischen Kommunen verfolgten zumeist das Ziel, die Bevölkerungsstruktur und ihre ortsspezifische Kultur zu erhalten. „Insbesondere junge Familien mit geringem Einkommen sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Heimatort ansässig zu bleiben. Dies ist für viele Kommunen auch ein Garant gegen den Trend einer Überalterung der Kommunen. Das Urteil legt nun fest, dass nicht nur die Ortsansässigkeit entscheidend sein muss, sondern bei der Vergabe von vergünstigtem Bauland sozioökonomische Aspekte eine entscheidende Rolle spielen müssen", erklärte Niebler.
„Die Kommunen müssen nun ihre Regelungen überprüfen und im Einzelfall alternative Kriterien formulieren, um ihre Ziele in Einklang mit dem Urteil zu bringen“, so die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete. Nach der Entscheidung des EuGH muss nun die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abschließen.
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