147 Gramm pro Kilometer ab 2020 / Strenge Zielmarke für 2025 / Realistischerer Verbrauchszyklus ab 2017 / Abstimmung im EP-Umweltausschuss
Für Transporter bis zu einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen in der EU gelten ab 2020 strenge Grenzwerte für den Kohlendioxidausstoß. Ab 2025 sollen diese noch erheblich verschärft werden. Bereits in fünf Jahren soll ein neuer Testzyklus für den Normverbrauch eingeführt werden. Das forderte heute der Umweltausschuss des Europaparlaments. „Das ist eine echte Revolution und eine enorme Herausforderung für die europäischen Hersteller. Sie kann aber die technologische Führerschaft der Europäer bei verbrauchsarmen Transportern sichern helfen“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Thomas Ulmer, Berichterstatter des Europaparlaments zur entsprechenden Gesetzgebung für Pkw.
Der durchschnittliche CO2-Ausstoß von neuen Transportern soll ab 2020 bei 147 Gramm pro Kilometer liegen. „Wir haben heute festgestellt, dass das technologisch machbar ist und an dem Ziel nicht gerüttelt werden soll“, so Ulmer. Ab 2025 soll sich der maximale Kohlendioxidausstoß pro Fahrzeug in der Bandbreite zwischen 105 und 120 Gramm pro Kilometer bewegen und die EU-Kommission bis 2017 einen Vorschlag machen. „Dabei muss auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller ein Kriterium sein. Eine entsprechende Auswirkungsstudie ist der ausdrückliche Wunsch des Umweltausschusses“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Den gegenwärtig verwendeten Testzyklus zur Ermittlung des Durchschnittsverbrauchs wollen die Mitglieder des Umweltausschusses durch einen neuen Standard ersetzen. „Der jetzige Normverbrauch ist ein reiner Laborwert und in der Praxis kaum zu erreichen. Wir wollen bereits ab 2017 einen neuen und realistischeren Testzyklus, an dem auf UN-Ebene bereits gearbeitet wird, für die EU verbindlich machen“, so Ulmer.
Für die Anrechenbarkeit besonders emissionsarmer Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm wollen die Abgeordneten 2014 und 2015 den Faktor auf 3,5 festlegen und ihn in den Folgejahren abschmelzen. 2016 soll er bei 2,5 und 2017 bei 1,5 liegen. Für die Jahre 2018 bis 2023 soll er 1,3 betragen und danach ganz entfallen. Die für den „CO2-Rabatt“ anrechenbaren Niedrigemissions-Fahrzeuge sollen maximal ein Prozent der Herstellerflotte ausmachen dürfen. „Das ist ein vernünftiger und zeitlich begrenzter Innovationsanreiz für alternative Antriebe, die es sonst nur sehr schwer bis zur Marktfähigkeit bringen würden“, sagte der CDU-Europaabgeordnete. Nun müssen sich Europaparlament und die nationalen Regierungen über den endgültigen Text der EU-Richtlinie einigen.
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