Schon seit längerem untersucht das Bundesverkehrsministerium die Frage, ob Einschränkungen des Eisenbahnbetriebes, zum Beispiel durch Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Nachtfahrverbote, mit dem nationalen und europäischen Eisenbahn- und Wettbewerbsrecht vereinbar sind.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse haben, so Bundesminister Peter Ramsauer in einem Antwortschreiben an den CDU-Europaabgeordneten Werner Langen, die Auffassung bestärkt, „dass Einschränkungen des Eisenbahnbetriebs zum Schutz der Bevölkerung vor Schienenverkehrslärm derzeit nicht umgesetzt werden können“. Damit widerspricht Ramsauer den Presseverlautbarungen des SPD-Abgeordneten Neuser, wonach die EU-Kommission in Brüssel der Meinung sei, dass eine örtlich begrenzte Höchstgeschwindigkeit und ein Nachtfahrverbot für laute Güterzüge mit dem geltenden EU-Recht vereinbar seien. Wie der Bundesverkehrsminister Ramsauer dem CDU-Abgeordneten Werner Langen mitteilte, gehe auch aus der Antwort der EU-Kommission hervor, „dass jede Verkehrsbeschränkung für Güterzüge aus Lärmschutzgründen zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten den Grundsatz des freien Warenverkehrs nicht grundlegend einschränken dürfe und ein solcher Eingriff die Erbringung von Güterverkehrsleistungen nicht verhindern dürfe. Über örtliche Beschränkungen könne nur im Einzelfall unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit entschieden werden“.
Der Minister teilte dem CDU-Abgeordneten weiter mit, dass er die EU-Kommission gebeten hat die exakte Haltung zu dieser Frage detailliert zu erläutern. Bundesverkehrsminister Ramsauer betont, dass man bei einer Prüfung der Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Nachtverbots unter Abwägung der von der EU-Kommission aufgeführten Gesichtspunkte „zu dem Ergebnis komme, dass auf hochbelasteten europäischen Eisenbahn-Korridorstrecken betriebliche Beschränkungen aus Lärmschutzgründen ohne Weiterentwicklung des derzeitigen Regelwerks faktisch nicht möglich sind“.
Deshalb setze die Bundesregierung neben der freiwilligen Lärmsanierung an Eisenbahnstrecken daher auf die vom Lärm abhängigen Trassenpreis ausgehenden Impulse zur Umrüstung vorhandener Güterwagen aus leiserer Bremstechnik. Die Europäische Kommission habe im Dezember 2012 die Förderrichtlinie beihilferechtlich genehmigt. Somit können innerhalb der nächsten 8 Jahre Bundesmittel in Höhe von bis zu 152 Millionen Euro als Beihilfe von den Wagenhaltern abgerufen werden, um die vorhandenen Güterwagen umzurüsten und auf dem Streckennetz der Eisenbahnen des Bundes einzusetzen. Dies, so Ramsauer abschießend, könne dazu beitragen, die im nationalen Verkehrslärmschutzpaket II und in der Koalitionsvereinbarung verabredeten Lärmschutzziele zu erreichen.
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Dr. Werner Langen MdEP, Tel. +32 2 28 45385