Dieter-L. Koch (EVP/CDU): Fluggastrechte: Rechtssicherheit und Transparenz für Passagiere und Fuggesellschaften nötig!

13.03.2013

Anspruch auf Entschädigung muss eindeutig definiert werden

Die Europäische Kommission legt heute einen Vorschlag zur Verbesserung der Fluggastrechte vor. Diese soll vor allem den Tatbestand der Pflicht zur Zahlung von Entschädigungen an Reisende klar definieren.

"Von ausschlaggebender Bedeutung ist deshalb die Definition des unbestimmten Rechtsbegriffes "außergewöhnliche Umstände". Durch diese Rechtsunsicherheit gelang es Luftfahrtunternehmen immer wieder, sich von ihrer Ausgleichszahlungspflicht an Passagiere befreien zu lassen. Bislang mussten der Fluggäste beispielsweise bei großen Verspätungen um ihr Recht auf Entschädigung in endlosen Briefwechseln oder vor Gericht kämpfen. In die  Überarbeitung des Gesetzes fließt die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auf diesem Gebiet ein und definiert klar, wann eine Ausgleichszahlungspflicht angezeigt ist", erklärt Dieter-Lebrecht Koch, stellvertretender Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament.

So sollen Flugreisende in Zukunft bei großen Verspätungen,  "große Verspätungen" sind genau definiert und hängen von der Reiseentfernung ab, grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können. Neu ist dabei, dass nicht die Abflugverspätung, sondern die die Ankunftsverspätung am letzten Zielort ausschlaggebend ist. "Ein Passagier muss sich darauf verlassen können, dass sein Flug planmäßig und sicher endet", so Koch.

Allerdings brauchen auch die Fluggesellschaften laut des CDU-Europaabgeordneten Planungssicherheit: "Eine Regelung zu Verspätungen bei Anschlussflügen muss dringend noch klar definiert werden. Hier besteht die Gefahr, dass genau diese Unsicherheit gerade kleine Zubringer- oder Regionalfluggesellschaften benachteiligt" so der Verkehrsexperte abschließend.

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