Berichtsentwurf erleichtert grenzüberschreitende Geschäfte im Internet /Online-Handel soll europaweit gestärkt werden
Heute ist im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments der Berichtsentwurf zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht vorgestellt worden. Zwar kennen Online-Geschäfte keine Grenzen, allerdings stellen die verschiedenen Zivilrechtsordnungen immer noch ein Hindernis im Binnenmarkt dar. Dies aber kann überwunden werden, wenn den Vertragsparteien ein Europäisches Kaufrechtrecht zur Verfügung gestellt wird, das sie freiwillig wählen können.
„Auf Grundlage des Europäischen Kaufrechts sollen in Zukunft europaweit Online-Verträge abgeschlossen werden können. Gerade bei Geschäften im Internet weiß heute niemand wirklich, welches Recht anzuwenden ist. Mit dem Europäischen Kaufrecht können wir dieses Lotteriespiel beenden und endlich für Rechtssicherheit im Binnenmarkt sorgen“, sagte der Vorsitzende der Rechtsausschusses und Berichterstatter für die EVP-Fraktion, Klaus-Heiner Lehne (CDU).
„Eine Abzocke darf es im Internet nicht geben. Das Europäische Kaufrecht muss daher ein hohes Verbraucherschutzniveau aufweisen, damit es von Verbrauchern bei Online-Geschäften auch wirklich akzeptiert wird. Akzeptanz ist auch für Unternehmen von Bedeutung, denn ansonsten können Online-Händler ihre Produkte nicht erfolgreich europaweit auf Grundlage eines einheitlichen Rechts anbieten“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
„Mit dem Berichtsentwurf können wir jetzt ernsthaft die Zukunft des Europäischen Kaufrechts diskutieren. Nun sind auch die Mitgliedstaaten gefragt, sich an dieser Diskussion aktiv zu beteiligen. Wir sollten endlich die Chance nutzen, den Online-Handel europaweit zu stärken“, so Lehne.
Für weitere Informationen:
Klaus-Heiner Lehne MdEP, Tel. +32 2 284 7047