1. Welche Zahlen habe ich erhoben?
Antwort: Die Zahlen wurden für jeden Grad (16) und jede Dienstaltersstufe (jeweils bis zu 5) erhoben - insgesamt also rund 80 Zahlen. Diese 80 Zahlen wurden für jede von insgesamt drei Fallgruppen errechnet: dem kinderlosen Single, dem verheirateten Beamten mit einem Kind, dem verheirateten Beamten mit zwei Kindern. Insgesamt wurden also über 240 Zahlen wiedergegeben. Jedes Mal wurde dargestellt, wie hoch der EU-Bruttoverdienst inklusive Zulagen ist, wie hoch die EU-Einkommenssteuer ist, wie hoch die deutsche Einkommenssteuer wäre und wie viel nach dem deutschen Steuerrecht brutto verdient werden müßte, um auf das EU netto zu kommen.
2. Wie wurden diese Zahlen für die EU-Einkommenssteuer erhoben?
Antwort: Die Zahlen (siehe oben) wurden jeweils mit Hilfe des EXCEL-Gehaltsrechner der EU-Kommission elektronisch ermittelt.
3. Wie wurden die Zahlen für die deutsche Einkommenssteuer erhoben?
Antwort: Die deutsche Einkommenssteuer wurde errechnet mit dem im Internet frei zugänglichen EXCEL-Makro von Wolfgang Parmentier für das Lohnsteuerjahr 2013. Lediglich die Eingabe und Ausgabezellen wurden entlang der EU-Werte zugewiesen.
Die Programmbeschreibung:
"Das Programm rechnet das Monatsgehalt zunächst auf den Jahreslohn um und ermittelt daraus nach Abzug des Altersentlastungsfreibetrages die (variable) Vorsorgepauschale und die steuerklassenabhängigen (festen) Pauschalen und nach deren Abzug die Einkommensteuer sowie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (gegebenenfalls mit Berücksichtigung der Kinderfreibeträge). Ebenso berechnet es die Sozialabgaben (mit Berücksichtigung der Bemessungsgrenzen)."
Nähere Informationen und die entsprechenden EXCEL-Tabellen finden Sie hier:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?gehaltsrechner13.htm
4. Der Sprecher der EU-Kommission behauptete beim heutigen Press Briefing, dass meine Zahlen verschiedenste Möglichkeiten der Absetzbarkeit in Deutschland außer Acht lassen.
Antwort: Dies ist nicht der Fall. Meine Zahlen umfassen auch die in Deutschland möglichen Kinderfreibeträge sowie die (variablen) Vorsorgepauschale und die steuerklassenabhängig (festen) Pauschalen, die das zu versteuernde Einkommen vermindern. Die EU-Einkommenssteuerzahlen sind damit vergleichbar mit den Zahlen für die Steuer, die ein deutscher Einkommensbezieher auf sein Bruttoeinkommen zahlen müsste.
In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus festzuhalten, dass Zulagen, die ein EU-Beamter zusätzlich zum Grundgehalt erhält, steuerfrei gezahlt werden. Das heißt, sie berühren die Berechnungsgrundlage für die Steuer nicht! Im Normalfall muss lediglich der Grundgehalt eines EU-Beamten versteuert werden.
Auch den EU-Beamten kommt eine Werbungskostenpauschale zugute: Es werden pauschal 10% der Berechnungsgrundlage herausgerechnet. Zusätzlich wird im Falle eines Beamten mit Kindern die Berechnungsgrundlage für die EU-Steuer um den doppelten Betrag der gezahlten Kinderzulage reduziert. Der Beamte erhält also nicht nur ein steuerfreies Kindergeld, sondern erhält darüber hinaus auch noch einen Kinderfreibetrag auf das zu versteuernde Einkommen. Auch in diesem Punkt sind die Zahlen also vergleichbar.
Bei der in der deutschen Steuer möglichen Anrechnung einer Pendlerpauschale darf darauf hingewiesen werden, dass diese nicht mehr als 375 EUR pro Monat betragen kann und nur für die Tage angesetzt wird in denen der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht.
5. Der Sprecher der EU-Kommission behauptete beim heutigen Press briefing, dass die EU-Einkommenssteuer 45% betrage.
Antwort: Richtig ist, dass dieser Grenzsteuersatz von 45% für die Angabe der tatsächlichen Steuerlast wenig aussagekräftig und sogar richtig irreführend ist.
In der Tat kennt die EU 14 verschiedene Steuerstufen. Sie werden progressiv auf die Berechnungsgrundlage angewendet. Übersteigt die errechnete Bemessungsgrundlage für die EU-Steuer 6938,39 EUR, wird erst für den darüberliegenden Betrag der Höchststeuersatz von 45% fällig.
Um den tatsächlich gezahlten Steuersatz zu ermitteln ist es geboten, die wirkliche Steuerlast durch das ausgezahlte Bruttoeinkommen zu teilen. Der so errechnete tatsächliche Steuersatz erreicht für einen alleinstehenden EU-Beamten in der höchsten Gehaltsstufe (AD 16.3) gerade einmal rund 25%. Alle anderen Fälle (verheiratete; geringere Gehaltsstufe...) zahlen prozentual weniger. Zum Vergleich: Für das gleiche Bruttoeinkommen (AD 16.3) hätte ein alleinstehender deutscher Einkommensbezieher eine effektive Steuerlast (Lohnsteuer und Soli, ohne Sozialabgaben) von 39% zu tragen.
Inge Gräßle (CDU): "Ich bin betroffen, in welchem Ausmaß der Sprecher der EU-Kommission heute Mittag Halbwahrheiten über die Steuerfrage als Information verkauft hat. Diese Halbwahrheiten machen Sachverhalte schlicht falsch. Seine Informationen geben keine wahrheitsgetreue Sicht des System wieder."
Für weitere Informationen:
Dr. Inge Gräßle MdEP, Tel. +33 388 17 7868