Wer im Fachmarkt oder Online ein Produkt kauft, soll sich bei Fehlern oder mangelhafter Lieferung künftig einfacher mit dem Hersteller einigen können. Zwei heute vom Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments angenommene Gesetzesvorschläge sehen dazu die Möglichkeit eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens vor, das sowohl im Inland als auch im europäischen Ausland gelten soll.
"Eine Klage gegen einen Hersteller wegen Fehlern im gekauften Produkt oder einer unvollständigen Lieferung schreckt viele Verbraucher ab. Künftig sollen sich Verbraucher sowohl für Inlands- als auch für grenzüberschreitende Fälle an eine neutrale Stelle wenden können, die im Streitfall mit dem Hersteller des entsprechenden Produkts schlichtet", sagte der Schattenberichterstatter der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament für die Richtlinie über Alternative Streitbeilegung, der CDU-Europaabgeordnete Hans-Peter Mayer.
Die Schiedsstellen für das neue Schlichtungsverfahren müssen offiziell anerkannt sein. Sie werden verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen eine Lösung im Streit zwischen Verbraucher und Hersteller vorzuschlagen.
"Das ist ein deutlicher Gewinn für Europas Verbraucher. Wer sich an die Schiedsstelle wendet, weiß, dass er nach spätestens drei Monaten eine Antwort bekommt. Fällt diese nicht zu seiner Zufriedenheit aus, kann der Verbraucher immer noch den Rechtsweg einschlagen", sagte Mayer.
Mit der Annahme der beiden Vorschläge billigt der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments eine mit dem EU-Ministerrat gefundene Einigung. Jetzt muss noch das Plenum der Einigung zustimmen.
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