Renate Sommer (EVP/CDU): Einigung über strenge Standards für Baby- und Diätkost

18.12.2012

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat sich mit dem Ministerrat auf einen Kompromisstext geeinigt, der die Zusammensetzung und Etikettierung von Baby- und Diätkost regelt. Mit dem Verordnungsvorschlag soll der Rechtsrahmen für Lebensmittel für besonders schutzbedürftige Verbraucher, die auf eine spezielle Ernährung angewiesen sind, vereinfacht und verbessert werden. Die Europaabgeordnete und Expertin für Lebensmittelgesetzgebung, Dr. Renate Sommer (CDU), begrüßt diese Einigung.

"Der Durchschnittsverbraucher kann sich seinen Speiseplan uneingeschränkt im Supermarkt zusammenstellen. Bestimmte Personengruppen sind jedoch auf eine besonders strikte Ernährungsweise angewiesen. Die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln für Babys und für besondere medizinische Zwecke muss deshalb strengen Vorschriften unterliegen." erklärt Sommer.

"Insbesondere bei Babymilch ist es wichtig zu vermitteln, dass Stillen besser ist als Muttermilchersatz. Deshalb haben wir ein Verbot von  beschönigenden (Baby-) Bildern auf Milchprodukten für Kinder von bis zu 12 Monaten beschlossen, denn niedliche Bilder könnten zum Kauf animieren", so Sommer. Da die Vorschriften für sogenannte Wachstumsmilch für Kinder von ein bis drei Jahren in der EU bislang noch unterschiedlich gehandhabt werden, soll die Europäische Kommission darüber hinaus innerhalb eines Jahres einen Bericht über die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern vorlegen. Besteht Handlungsbedarf, ist die Kommission aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag über die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Wachstumsmilch vorzulegen.

"Auch die Definition von Diätprodukten, die in den vergangenen Jahren häufig missbräuchlich verwendet wurde, haben wir klargestellt. Nur Lebensmittel für eine extrem kalorienarme Ernährung, die Ärzte krankhaft übergewichtigen Patienten quasi als Nahrungsersatz verschreiben, fallen unter die neue Verordnung. 'Diätriegel' oder Abnehmdrinks unterliegen damit künftig den normalen Regeln der Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln", so Sommer.

"Entwarnung gibt es für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit. Die ursprünglich geplante Streichung der spezifischen Bestimmungen über die Zusammensetzung und Kennzeichnung von glutenhaltigen Produkten, die erst 2009 in Kraft getreten sind, konnten wir verhindern. Stattdessen wird die Kommission die Kennzeichnungsregeln eins-zu-eins in die neue Lebensmittelinformationsverordnung übertragen. Als Berichterstatterin des Europäischen Parlaments unterstütze ich diesen Ansatz. So können wir sicherstellen, dass Menschen, die sich glutenarm oder -frei ernähren müssen, auch künftig die Möglichkeit haben, sich über den genauen Glutengehalt eines Lebensmittels zu informieren," erklärt Sommer abschließend.

Für weitere Informationen:
Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +32 2 284 7383