Werner Langen (EVP/CDU): Draghi weicht Antwort auf Rechtsvoraussetzungen für die Bankenaufsicht aus

18.12.2012

Mit der Begründung, "er sei kein Jurist" ist EZB-Präsident Mario Draghi die Antwort auf die mehrfach vorgetragene Frage nach der Rechtsgrundlage der von ECOFIN-Rat und von einer Parlamentsmehrheit geforderte Bankenaufsicht unter der Generalverantwortung der EZB ausgewichen.

Wie der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen nach dem gestrigen "monetären Dialog" zwischen EZB und Europäischen Parlament betonte, sei das vorgeschlagene Bankenaufsichtssystem für alle Banken in der Eurozone ohne Änderung des EZB-Statuts in den Artikeln 3 und 25 und der EU-Verträge in Artikel 127 rechtlich nicht haltbar.

Draghi bekräftigte, dass die Bankenaufsicht für alle Banken gelten müsse, es aber bisher völlig unklar sei, wie die direkte Kontrolle durch die EZB für größere Institute und die indirekten Kontrolle im Auftrag der EZB durch die nationalen Aufsichtsbehörden der EZB aussehen könne.

Auch auf die Frage nach der Trennung von Geldpolitik und Bankenaufsicht konnte Draghi keine zufriedenstellende Antwort geben. Langen unterstrich mit wohlklingenden Appellen und unverbindlichen Erklärungen allein sei die Trennung der beiden Aufgaben nicht möglich. Die von der Deutschen Bundesregierung geforderte "Chinesische Mauer" sei nicht mehr als ein "Papier-Paravent", undurchsichtig, aber leicht brennbar.

Für weitere Informationen:
Dr. Werner Langen MdEP, Tel. +32 2 284 7385