"Volle Einsicht in die Unterlagen", fordert die Sprecherin der EVP im Haushaltskontrollausschuss, Inge Gräßle, EVP, nach Erhalt eines Briefes des OLAF-Überwachungsausschusses über das OLAF-Verfahren im Fall Dalli.
"Haben wir es bei der OLAF-Untersuchung mit schwerwiegenden und systematischen rechtsstaatlichen Verstößen zu tun? Dies legt der gestrige Brief des OLAF Überwachungsausschusses an den Haushaltsausschuss zumindest nahe", so Gräßle. "Hat OLAF illegal Gespräche mitgeschnitten? Diese während des maltesischen Verfahrens aufgeworfene Frage muss schleunigst beantwortet werden."
"Wir wollen wissen was die "potential problems" sind und was die "discussion on a more systematic level", die der Überwachungsausschuss mit dem Generaldirektor führen will, bedeutet." Die Empfehlungen des Überwachungsausschusses sind an den Generaldirektor gerichtet.
"Die Rolle des OLAF-Generaldirektors entpuppt sich als zentral, auch im Hinblick auf den Fall Dalli: Er hat selbst die Untersuchungen im Fall Dalli geführt und entscheidet jetzt wie und wann er dafür kontrolliert wird. Das kann ja wohl nicht sein. Wir haben es mit einem handfesten, hausgemachten Zielkonflikt des Direktors zu tun.", mahnt die Europaparlamentarierin.
"Der Eindruck, sich der Kontrolle zu entziehen, verstärkt sich noch durch die Art und Weise der Beantwortung der Fragen des Parlaments." Die 154 Fragen des Haushaltskontrollausschusses zum Rücktritt des ehemaligen Gesundheitskommissars Dalli wurden in großen Teilen mit einer Standardklausel versehen und inhaltlich unbeantwortet an das Parlament zurückgeschickt. "Das zeigt den selbstherrlichen und arroganten Umgang mit dem Parlament." Der OLAF-Generaldirektor habe in seiner Pressekonferenz am 17. Oktober 2012 mehr Informationen an die Presse gegeben als an das Parlament. Das könne ja wohl nicht sein.
"Dieser Umgang zeigt sich auch in der Zusammenarbeit mit dem Überwachungsausschuss", kritisiert Inge Gräßle: Zwischen Februar und September 2012 bekam der Überwachungsausschuss in 36 Fällen keinen rechtzeitigen Zugang zu den Fallakten, in 22 Fällen davon wurden die Anfragen des Aufsichtsgremiums sogar vom Generaldirektor abgelehnt oder ignoriert.
Auch bei der Besetzung der Stellen für die Helfer des Überwachungsausschuss erfährt das Aufsichtsgremium viele Hindernisse von Seiten des Generaldirektors.
"Es ist ein Unding, dass der Generaldirektor in einem Gnadenakt seinen Kontrolleuren die Möglichkeiten zur Kontrolle gewährt.", so Gräßle.
Für weitere Informationen:
Büro Inge Gräßle MdEP: Tel. +32 2284868
EVP-Pressestelle, Lasse Böhm, Tel. +32 484 656 897