Die EU-Finanzminister haben sich in der Nacht zum 13. Dezember 2012 auf die Grundzüge einer europäischen Bankenaufsicht verständigt. Danach soll die europäische Bankenaufsicht nur große und systemrelevante Banken überwachen. Zugleich wird bei den Entscheidungsgremien eine Balance gefunden zwischen den Euroländern und den Mitgliedsstaaten, die nicht am Euro teilnehmen. Beides hatte der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Burkhard Balz, der den Verordnungsvorschlag als Schattenberichterstatter für die EVP-Fraktion bereits Anfang Dezember in erster Lesung durch das Europäische Parlament gebracht hat, in Änderungsanträgen gefordert.
„Ich gratuliere den EU-Finanzministern, dass sie in der heutigen Nacht den Knoten durchschlagen und damit den Weg für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und die baldige Einsetzung einer europäischen Bankenaufsicht frei gemacht haben“, so der Europaabgeordnete. „Damit haben die Finanzminister gezeigt, dass die EU handlungsfähig ist und Zusagen einhält. Gleichzeitig haben die zähen Verhandlungen auch gezeigt, welchem Qualitätsanspruch die europäische Bankenaufsicht wird genügen müssen“, so Balz.
„Insbesondere freue ich mich, dass Bundesfinanzminister Schäuble zwei Anliegen verwirklicht hat, die für Deutschland zentral sind: Die Herausnahme der kleineren Banken mit einer Bilanzsumme von bis zu 30 Milliarden Euro bzw. bis zu 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ihres Sitzlandes aus der europäischen Bankenaufsicht. Damit bleiben in Deutschland so gut wie alle Genossenschafts- und Volksbanken und Sparkassen unter der nationalen Kontrolle. Das begrüße ich. Die hier bereits bestehende Aufsicht hat sich auch in der Krise bewährt. Es entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, solche bewährten Systeme nicht zu verändern und auf die europäische Ebene zu verschieben.“
Der weitere Punkt betrifft das Verhältnis zwischen den Euroländern und den Mitgliedsstaaten, die den Euro nicht haben, in den Aufsichtsgremien der Europäischen Bankenaufsicht. Dazu Burkhard Balz: „Die Idee eines Vermittlungsausschusses, der bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet, sehe ich kritisch. Er schränkt die Letztzuständigkeit des EZB-Rats deutlich ein. Ich frage mich, ob das noch mit dem Statut der EZB vereinbar ist.“
Der Kompromiss geht wesentlich auf einen zuvor zwischen Deutschland und Frankreich abgestimmten Kompromiss zurück. „Insgesamt zeigt sich auch, dass die Achse Deutschland – Frankreich ein Integrationsmotor der EU bleibt“, betont Burkhard Balz abschließend.
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