Michael Gahler (EVP/CDU): Lärm auf Flughäfen: Behörden sollen vor Ort entscheiden

12.12.2012

Maßnahmen zu lärmbedingten Beschränkungen bleiben subsidiär

Das Europäische Parlament sprach sich heute für Änderungen des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission zu Regeln und Verfahren betreffend lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf EU-Flughäfen aus.

Der CDU-Europaabgeordnete Michael Gahler erklärt:
"Mit dieser Entscheidung können wir Bürgern und örtlich zuständigen Behörden Entwarnung geben: Mit unseren Veränderungen am Text des Verordnungsentwurfs stellen wir sicher, dass Entscheidungen der örtlich zuständigen Stellen  nicht seitens der EU-Kommission aufgehalten oder abgeändert werden. Dies gilt sowohl für  behördliche Entscheidungen, als auch durch Mediation vereinbarte oder von örtlichen Gerichten verhängte".

Aufgrund des ursprünglichen Kommissionsvorschlags vom Dezember letzten Jahres war sowohl bei zuständigen Behörden als auch bei Bürgern in von Fluglärm betroffenen Gegenden die Befürchtung entstanden, die Europäische Kommission wolle sich damit das Recht schaffen, Entscheidungen vor Ort zu überprüfen, auszusetzen oder gar ersetzen.

"Legitimes Ziel des Vorschlags ist, einen gemeinsamen europäischen Rahmen zu schaffen. Hierzu dient der sogenannte "ausgewogene Ansatz" der ICAO, der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation. Zu dem Maßnahmenkatalog gehören: der aktive Lärmschutz am Flugzeug selbst, eine vorausschauende Flächennutzungsplanung in der Umgebung von geplanten oder bestehenden Flughäfen, die Nutzung bestimmter An- und Abflugverfahren und die Verhängung von Betriebsbeschränkungen, sei es bezüglich bestimmter Flugzeugtypen oder zeitlicher Beschränkungen für Start und Landungen", so Gahler.

"Entscheidungen zu Lärmgrenzen sowie Maßnahmen zur Lärmminderung müssen von den Behörden unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten vor Ort getroffen und verantwortet werden. Die EU-Kommission kann dazu informiert und konsultiert werden, erhält aber ausdrücklich keine Entscheidungsbefugnis", so Gahler abschließend.

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