Peter Liese (EVP/CDU): EU-Arzneirecht: Jeder kann ab sofort Nebenwirkungen melden

30.11.2012

Online und auf herkömmlichen Weg möglich / Neuregelung durch EU-Richtlinie

Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger können ab sofort Nebenwirkungen von Arzneimitteln selbst melden. Möglicht macht dies eine neue EU-Richtlinie. Ziel ist die bessere Erfassung von Nebenwirkungen und schnelles Handeln, falls erforderlich, etwa in Form von Rücknahme eines Medikaments vom Markt. "Bisher konnten nur Pharmafirmen, Ärzte und Apotheker Nebenwirkungen an die zuständigen Behörden melden. Ab sofort können das auch Patienten tun", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Peter Liese (CDU).

"Bisher sind nicht alle Informationen bei den Behörden eingegangen, weil etwa Ärzte im Arbeitsalltag überlastet waren. Nicht auszuschließen ist auch, dass Pharmafirmen Nebenwirkungen nicht eins zu eins weitergeleitet haben. Die neue Möglichkeit ist ein echter Fortschritt", so Liese. Patienten können sich über ein Internetportal (https://humanweb.pei.de) melden oder sich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Stichwort: Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Tel.: 0228-99-307-30, wenden.

"Natürlich ist es immer sinnvoll, den Arzt oder Apotheker zu konsultieren, da diese die Probleme in der Regel besser einschätzen können. Direkte Meldungen durch die Patienten sind aber eine zusätzliche Möglichkeit", sagte der CDU-Europaabgeordnete und Arzt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Paul-Ehrlich-Institut werden die Informationen bewerten, weiterleiten und Konsequenzen, zum Beispiel eine Einschränkung der Indikation, eine Änderung des Beipackzettels oder im schlimmsten Fall die Rücknahme des Medikaments vom Markt einleiten. Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie von 2010 und ist jetzt in Deutschland fristgerecht umgesetzt worden.

"Es ist wichtig, dass wir Patienten aktiv in die Arzneimittelpolitik einbeziehen und ihnen die Mitarbeit erleichtern. Künftig wird es EU-weit auch die Möglichkeit geben, über ein vernetztes Portal den Beipackzettel in allen Sprachen der EU herunterladen. So kann man beispielsweise im Urlaub in Spanien, wenn man ein Medikament mit spanischem Beipackzettel bekommt, die deutsche Version im Internet bekommen. Dieser Teil unserer Gesetzgebung wird in den nächsten Wochen in Deutschland ebenfalls umgesetzt", so Liese.

Für weitere Informationen:
Dr. med. Peter Liese MdEP, Tel.: +32 2 284 7981
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +32 2 283 2002 oder +32 478 215372