Brüssel, 28.11.12 - Dr. Renate Sommer, Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet, kritisiert das Ergebnis der heutigen Abstimmung zum Katastrophenschutzverfahren der Union. Bestrebungen der Europäischen Kommission, sich mehr Kompetenzen in diesem Bereich anzueignen, wurden vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt.
Laut Lissabon Vertrag sind primär die Mitgliedstaaten für den Katastrophenschutz zuständig. Die EU soll durch das Gemeinschaftsverfahren lediglich die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern und deren Tätigkeiten ergänzen und unterstützen. "Es ist unglaublich, wie die Kommission hier versucht, sich immer mehr Kompetenzen anzueignen, die ihr laut Vertrag gar nicht zustehen. Die Kommission sollte sich an das Subsidiaritätsprinzip erinnern und nicht versuchen, die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zu beschneiden", so Sommer. "Die primär nationale Verantwortung sollte erst dann durch gemeinschaftliche Maßnahmen ergänzt werden, wenn der betroffene Mitgliedstaat nicht imstande ist, die Lage zu bewältigen. Oft kann im Ernstfall vor Ort viel schneller und effizienter entschieden werden".
"An mehreren Stellen finden sich Passagen, in denen die Kommission sonstige unterstützende und ergänzende Maßnahmen ergreifen kann. Diese wirken wie Generalklauseln, um sich so weitere Befugnisse anzueignen. Dabei ist nicht klar, in welcher Form dies geschehen soll. Es steht der Kommission aber nicht zu, eigenständig im Katastrophenschutz tätig zu werden", so Sommer. Gefordert werden auch eigene EU-Logistikzentren. Dabei wäre es viel kostengünstiger, die vorhandenen Zentren in den einzelnen Mitgliedstaaten zu nutzen, anstatt neue, bürokratische EU-Logistikzentren aufzubauen. Ein weiterer Punkt ist der Aufbau eines Bewertungs- und Kontrollsystems auf EU-Ebene. "Was gut gemeint klingt, muss jedoch nicht immer der richtige Weg sein. Derartige Kontrollbefugnisse stehen der Kommission nicht zu. Zudem ist nach der heutigen Abstimmung die Freiwilligkeit der Bereitstellung von nationalen Ressourcen, wie es das Subsidiaritätsprinzip verlangt, im Ernstfall nicht mehr gegeben", erklärt Sommer.
Durch den jetzt beschlossenen Aufbau von Kapazitäten auf EU-Ebene wird die Kommission zudem operative Kompetenzen erlangen. "Dass eine Kompetenzverschiebung im operativen Bereich zugunsten der Kommission untersagt ist, scheint diese jedoch wenig zu interessieren. Zudem überschreitet sie mit der Absicht, Lücken in der Notfallabwehrkapazität zu identifizieren, um dann selbst dafür zu sorgen, dass diese geschlossen werden, ihre Kompetenzen. Die Mitgliedstaaten müssen selbst dafür Sorge tragen, dass Lücken geschlossen werden", so Sommer.
Im Falle einer Katastrophe soll von der Kommission ein Notfallabwehrplan vorgeschlagen werden. Liegt dieser erst einmal vor, müssen sich die Mitgliedstaaten auch strikt daran halten. Es entsteht somit eine Art Zwang, sich an die Pläne der Kommission zu halten. "Noch besteht aber die Möglichkeit, in der Schlussabstimmung im Plenum einige dieser Punkte zu korrigieren", erklärt Sommer abschließend.
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