Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Behörden vor Ort
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments stimmte heute über Änderungen des Verordnungsentwurfs der Europäischen Kommission zu Regeln und Verfahren betreffend lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf EU-Flughäfen ab.
Dazu erklärte der CDU-Abgeordnete Michael Gahler: "Ich bin froh, dass wir die Hauptbefürchtung von Bürgern und örtlich zuständigen Behörden mit den erfolgten Veränderungen am Text des Verordnungsentwurfs ausgeräumt haben. Wenn der mit einer breiten Mehrheit im Verkehrsausschuss verabschiedete Text so auch das Plenum des Europäischen Parlaments passiert, dann können Entscheidungen der örtlich zuständigen Stellen nicht seitens der EU-Kommission aufgehalten oder abgeändert werden. Dies gilt sowohl für behördliche Entscheidungen, als auch durch Mediation vereinbarte oder durch von örtlichen Gerichten verhängte", so Gahler.
Nach Veröffentlichung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags am 1.12.2011 war sowohl bei zuständigen Behörden als auch bei Bürgern in von Fluglärm betroffenen Gegenden die Befürchtung entstanden, die Europäische Kommission wolle sich damit das Recht schaffen, Entscheidungen vor Ort zu überprüfen, auszusetzen oder gar zu ersetzen.
"Legitimes Ziel des Vorschlags ist, einen gemeinsamen europäischen Rahmen zu schaffen. Hierzu dient der sogenannte "ausgewogene Ansatz" der ICAO, der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation. Zu dem Maßnahmenkatalog gehören: der aktive Lärmschutz am Flugzeug selbst, eine vorausschauende Flächennutzungsplanung in der Umgebung von geplanten oder bestehenden Flughäfen, die Nutzung bestimmter An- und Abflugverfahren und die Verhängung von Betriebsbeschränkungen, sei es bezüglich bestimmter Flugzeugtypen oder zeitlicher Beschränkungen für Start und Landungen.
Für mich ist akzeptabel, dass die EU-Kommission z.B. über geplante Betriebsbeschränkungen in Kenntnis gesetzt wird und dass ihr auch Gelegenheit zur Rückäußerung gegeben wird. Die Entscheidung, ob die örtlich oder fachlich zuständigen Behörden diese Anmerkungen aufgreifen, muss jedoch diesen überlassen bleiben, da sie die Entscheidungen über Lärmreduzierung auch vor Ort umsetzen und gegenüber der Öffentlichkeit vertreten müssen", so Gahler abschließend.
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Büro Michael Gahler, MdEP, Tel.: +32-2-2837977