Werner Langen (EVP/CDU): Mehr Transparenz und Wettbewerb bei Konzessionen

06.11.2012

Leistungsfähigstes und preiswertestes Angebot soll sich durchsetzen /  Industrieausschuss des Europaparlaments zu Dienstleistungskonzessionen

Konzessionen stellen einen bedeutsamen Teil der Wirtschaftstätigkeit in den EU-Mitgliedstaaten dar. Derzeit unterliegt lediglich die Vergabe von Baukonzessionen einigen wenigen Sekundärrechtsbestimmungen; für Dienstleistungskonzessionen gelten allein die allgemeinen Grundsätze des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Rechtslücke soll nun durch eine Richtlinie geschlossen werden. Gestern stimmte der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments über seine Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag ab.

Werner Langen (CDU), Verantwortlicher für die Stellungnahme, betont, dass eine Regulierung auf EU-Ebene öffentliche Auftraggeber keineswegs in ihrer Freiheit, ihre Aufgaben selbständig und mit eigenen Mitteln zu erfüllen, beschränkt. "Wenn jedoch ein öffentlicher Auftraggeber beschließt, Dritte mit diesen Aufgaben zu beauftragen, muss der tatsächliche Marktzugang für alle geeigneten Unternehmen sichergestellt werden, um durch Wettbewerb die leistungsfähigste und preisgünstigste Lösung zu erhalten und die Gefahr von Korruption zu vermeiden", so Langen.

Um jedoch zu gewährleisten, dass nur diejenigen Konzessionen der Richtlinie unterliegen, die eine tatsächliche Auswirkung auf den Binnenmarkt entfalten, beschloss der Ausschuss eine Anhebung des Schwellenwerts in Abhängigkeit von der Laufzeit der Konzession. Für Konzessionen mit über fünf Jahren Laufzeit soll er bei zehn Millionen Euro, für Konzessionen unter fünf Jahren bei fünf Millionen Euro liegen. Die Kommission hatte einen einheitlichen Schwellenwert von fünf Millionen Euro vorgeschlagen.

Des Weiteren sprach sich der Ausschuss auf Vorschlag von Werner Langen für mehr Flexibilität hinsichtlich der "In-House-Vergabe" von öffentlichen Auftraggebern aus. So hatte die Kommission etwa ein Verbot jeglicher privater Beteiligung vorgesehen, damit öffentliche Auftraggeber von dieser Ausnahme profitieren können. Dies ist insbesondere für Deutschland problematisch. Der Industrieausschuss sprach sich nunmehr dafür aus, private Beteiligungen bis zu zehn Prozent zuzulassen.

Voraussichtlich am 17. Dezember wird der federführende Binnenmarktausschuss über seinen Bericht abstimmen, bevor im Januar das Plenum entscheidet.

Für weitere Informationen:
Dr. Werner Langen MdEP, Tel. +32 2 284 7385