BVD: Liberalisierung nur gegen strengste Auflagen

05.11.2012

Der Berichterstatter für die Bodenverkehrsdienste-Verordnung (BVD) und Vizepräsident des Ausschusses für Beschäftigung und Soziales (EMPL), der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, im Rahmen seiner Rede vor über tausend Demonstranten am heutigen Nachmittag in Brüssel:

"Die Beschäftigten brauchen soziale Sicherheit. Immer höherer Lohndruck und immer mehr nicht ausbalancierte Leihverträge sind pures Gift für den sozialen Frieden! Die Fluggäste wollen sicher abgefertigt werden - durch Mitarbeiter, die ihr Handwerk verstehen. Lohndumping muss unterbunden werden - wer gut arbeitet, braucht auch ein gutes Einkommen. Ich wünsche mir, dass die EU-Kommission und das Europäische Parlament dieses wichtige Signal einer machtvollen Demonstration weder übersehen noch überhören."

"Den Absichten der EU-Kommission wurde durch den Sozial-Ausschuss ein knallharter Riegel vorgeschoben. Der EMPL hat im September in exklusiver Kompetenz über alle Sozialaspekte der Verordnung entschieden. Aus dem grobmaschigen Netz der Kommission haben wir einen maximal engmaschigen Sozialschutz gemacht, der starke Kompetenzen für die Mitgliedstaaten vorsieht. Seine 3 Säulen sind die Jobgarantie für BVD-Mitarbeiter, deren Unternehmen verkauft wird (Artikel 12), sowie Wettbewerbsbremsen bei Sozialdumping (Artikel 40) und bei Mängeln in Bildung- und Ausbildung (Artikel 34)." 

"Für die morgige Entscheidung im Verkehrsausschuss (TRAN) kämpfe ich für eine Ablehnung des restlichen Kommissionsvorschlags. Für den EMPL war das keine Option, da wir zwei Monate vor dem TRAN entschieden haben und keine Glaskugel besitzen, die uns das morgige Ergebnis verrät. Der EMPL hat daher den Plan B erarbeitet, der zum Tragen kommt, falls der TRAN einer Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste grundsätzlich zustimmen sollte. Dadurch haben wir starke Sozialklauseln, die eine Turbo-Liberalisierung unterbinden werden."

HINTERGRÜNDE:

Artikel 12: "Jobgarantie" mit echter Wirkung
"Die Jobgarantie für BVD-Beschäftigte im Fall einer Unternehmensübernahme im Zug der Liberalisierung war von der Kommission als kann-Bestimmung vorgesehen (Artikel 12), um die Liberalisierungspläne zu verharmlosen und im Plenum durchzusetzen. Wir haben über die Kompromisse A bis C im EMPL daraus eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten gemacht."

Artikel 34: Wettbewerbsbremse bei Ausbildungs-Mängeln

"Kompromiss E zu Art. 34 (1) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet sind zu prüfen, ob EU-Mindeststandards für Bildung und Ausbildung auf den nationalen Flughäfen eingehalten werden. Ist dieses nicht der Fall, müssen sie gegenüber dem betroffenen Dienstleister die Lizenz aussetzen oder entziehen bzw. dürfen sie erst gar nicht gewähren. Damit schaffen wir einen hohen Druck, Qualitäts-Standards auch dauerhaft eingehalten werden. Die Kommission hatte lediglich vorgesehen, dass Unternehmen verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu Schulungen zu schicken", erklärte der CDU-Europaabgeordnete.

Artikel 40: Wettbewerbsbremse bei Sozialdumping

"Laut Kompromiss H zu Art. 40 sind die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet zu prüfen, ob im BVD-Bereich ein angemessenes Niveau an sozialer Sicherheit und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen eingehalten wird. Auch hier gilt die Wettbewerbsbremse: die Verpflichtung, die BVD-Lizenz auszusetzen, zu entziehen nicht zu gewähren, falls Verstöße vorliegen."

Anbieteranzahl eng verknüpft

"Die Anzahl der Anbieter auf europäischen Flughäfen bleibt über beide Regelungen eng mit der Einhaltung von Qualitäts- und Sozialstandards verbunden. Das ist ein fairer Ausgleich zwischen Wettbewerbs- und Sicherheitsinteressen", so Mann abschließend.