Georges Bach (EVP/CSV): EU-Passagierrechte: eine einheitliche Basis für alle Verkehrsträger notwendig!

24.10.2012

Gemeinsamer Grundsockel an Rechten für alle Verkehrsträger/klare Regeln für Haftung/ besserer Schutz gegen Insolvenz von Transportunternehmen/EU-Beschwerdeformular

Das Europäische Parlament sprach sich gestern Abend mit breiter Mehrheit für eine Verkehrsträgerübergreifende Stärkung der Passagierrechte aus.

"Es gibt sechs verschiedene EU-Richtlinien zu den Fahrgastrechten. Mein Ziel ist es, mittelfristig einen gemeinsamen Grundsockel an Rechten zu schaffen, der für alle Transportarten gleichermaßen gilt, ohne die besonderen Charakteristiken der verschiedenen Verkehrsträger außer Acht zu lassen. Damit schaffen wir für den  Reisenden mehr Transparenz und ein Bewusstsein über seine Rechte",  erklärt der luxemburgische EVP-Berichterstatter Georges Bach.

"Bis jetzt ist die Umsetzung der Passagierrechte sowohl durch die Beförderungsunternehmen als auch durch die nationalen Behörden mangelhaft. Dies liegt nicht zuletzt an dem Flickenteppich verschiedener Durchsetzungsbehörden, die für jeden Verkehrsträger und für jeden Mitgliedstaat unterschiedlich sind", so Bach.

"Reisende müssen ihre Rechte unkompliziert  einklagen können. Deshalb brauchen wir Inforationsstellen dort, wo das Problem auftaucht: in Ankunfts- und Abflughallen und Bahnhöfen. Außerdem soll ein einheitliches Beschwerdeformular in allen Sprachen der EU verfügbar sein".

Laut Bach sollten im Besonderen Begriffe wie die Haftung bei  "außergewöhnlichen Umständen" klar definiert sein: "Es muss für Kunde und Unternehmen klar sein, welche Umstände unter die Haftung fallen, um die Vorschriften einheitlich und transparent zu gestalten. Für technische Pannen sollen Unternehmen haftbar gemacht werden können."

Auch im Falle eines Konkurses oder einer Insolvenz muss es laut des CSV-Europaabgeordneten eine klare Regelung geben: "Passagiere müssen in diesen Fällen geschützt sein und sollten sich auf eine sichere Rückführung verlassen können. Ein "Festsitzen an Flughäfen zum Beispiel darf es nicht mehr geben. Auch bei bereits bezahlten Reisen muss eine Rückerstattung erfolgen."

Des Weiteren soll  laut Bach die Verantwortung bei Reisen mit verschiedenen Verkehrsträgern  klar geregelt sein: "Für Kunden, die intermodal unterwegs sind, muss transparent sein, wer Ansprechpartner bei Problemen ist", so Bach abschließend.

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