EP-Haushaltskontrollausschuss billigt neue Regeln für Amt für Betrugsbekämpfung
Nach über achtjährigem Ringen um eine Reform und einer zweijährigen Blockade durch den EU-Ministerrat hat der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments neue Regeln für das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF einstimmig gebilligt, das für Ermittlungen wegen Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Geldern zuständig ist. Damit gaben die Abgeordneten grünes Licht für eine von der Koordinatorin der EVP-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss, Inge Gräßle (CDU), mit dem Ministerrat ausgehandelten Neuregelung der OLAF-Verordnung.
"Das Europäische Parlament hat gewonnen: Es hat in den Verhandlungen wichtige Hindernisse aus dem Weg räumen können, damit OLAF-Ermittlungen künftig schneller vorankommen. Alle Mitgliedstaaten müssen eine nationale Dienststelle benennen, die die Zusammenarbeit mit den OLAF-Beamten koordiniert", betonte Gräßle. Zudem sind die Mitgliedstaaten künftig verpflichtet, darüber Bericht zu erstatten, welche Folgemaßnahmen die nationalen Strafverfolgungsbehörden zu den von OLAF übermittelten Betrugsfällen eingeleitet haben. "Damit können die nationalen Justizbehörden diese Fälle hoffentlich nicht einfach 'versanden' lassen", so Gräßle.
Regelmäßige, jährliche Treffen auf politischer Ebene zwischen OLAF, dem Parlament, der Kommission und dem Ministerrat machen erstmals die Betrugsbekämpfung zum Thema, auch in den Mitgliedstaaten. Ebenfalls für mehr Transparenz sorgen werden die neuen Ausschreibungsregeln bei zukünftigen Besetzungen der Stelle des Generaldirektors.
Darüber hinaus wird die Rolle des OLAF-Überwachungsausschusses in der Verordnung klarer als bisher umschrieben. "Wir haben die Unabhängigkeit des Überwachungsausschusses gestärkt. Das stärkt auch OLAF insgesamt", erklärt Gräßle.
"Zudem hat das Europäische Parlament mehr Rechte für Zeugen und klare Regeln für Ermittlungsverfahren durchgesetzt", so Inge Gräßle weiter. So müssen Zeugen rechtzeitig vor einer Vernehmung durch OLAF-Beamte von dem Termin in Kenntnis gesetzt werden. Die Einladung zu einer Befragung muss außerdem über die individuellen Rechte informieren.
Hinweis zum Verfahren: Die neue OLAF-Verordnung muss nun noch vom Plenum des Europäischen Parlaments gebilligt werden.
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