EU-Erweiterungskommissar Füle fordert Aufklärung von den türkischen Behörden / Antwort auf schriftliche Anfrage von Werner Langen
Die EU-Kommission hat die Teil-Enteignung des christlichen Klosters Mor Gabriel in der Türkei kritisiert. Die Türkei müsse auch "in der Praxis die Achtung der Menschenrechte aller Bürger" sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gewährleisten, antwortete der für Erweiterungsfragen zuständige EU-Kommissar Stefan Füle dem CDU-Europaabgeordneten Werner Langen auf dessen Anfrage. Das im Südosten der Türkei gelegene syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel ist eines der ältesten christlichen Klöster überhaupt.
Füle zeigte sich in seiner Antwort an Langen "besorgt" über die Enteignung von Ländereien des Klosters. "Die Frage wird auf allen geeigneten Ebenen gegenüber den türkischen Behörden angesprochen", so Füle und versicherte, "die neuesten Entwicklungen werden im nächsten Fortschrittsbericht über die Türkei festgehalten werden".
"Die Teil-Enteignung des Klosters Mor Gabriel zeigt, wie christliche Minderheiten in der Türkei massiv benachteiligt werden. Durch das Enteignungsverfahren ist das Kloster in seiner Existenz bedroht. Die Türkei muss endlich Menschen- und Minderheitenrechte nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis achten", forderte Werner Langen.
Hintergrund: Obwohl das Kloster Mor Gabriel seine Ansprüche auf von ihm bewirtschaftetes Land nachweisen konnte, wurde dies unter anderem vom türkischen Schatzamt vor Gericht angefochten. Eine Entscheidung zu Gunsten des Klosters in der ersten Instanz wurde am 13. Juni 2012 vom Kassationsgericht Ankara für ungültig erklärt, so dass insgesamt 28 Hektar Land dem türkischen Staat zugesprochen wurden.
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