Werke, deren Rechteinhaber nicht bekannt ist, werden zugänglich gemacht / Europaparlament verabschiedet neue EU-Richtlinie
Bücher, Filme, Musikstücke oder Kunstwerke, deren Rechteinhaber unauffindbar sind, können künftig genutzt werden. Das sieht eine neue EU-Richtlinie vor, die das Europäische Parlament heute verabschiedet hat. "Viele verstaubte Kunst- und Kulturschätze können jetzt für die breite Öffentlichkeit gehoben werden. Das ist ein echter europäischer Mehrwert für den kulturellen Reichtum unseres Kontinents", sagten die Europaabgeordneten Angelika Niebler (CSU) und Sabine Verheyen (CDU).
Bisher können so genannte verwaiste Werke nicht genutzt werden. Es bestehen zwar Urheberrechte. Da der Eigentümer derselben aber nicht ermittelt werden kann, können diese Werke nicht zugänglich gemacht werden. Solche geistigen Schöpfungen können künftig ausschließlich für die nicht-kommerzielle Nutzung zugänglich gemacht werden. Öffentliche Einrichtungen dürfen zudem Umsätze mit verwaisten Werken erzielen. Gewinne müssen aber in das Suchverfahren nach und die Digitalisierung von verwaisten Werken investiert werden.
"In den Archiven unserer Museen, Bibliotheken, Verlagen oder Rundfunkanstalten befinden sich zahllose ungenutzte Werke, nur weil ihr Rechteinhaber nicht bekannt ist. Künftig ist die Nutzung möglich, wenn eine sorgfältige Suche vorausging. Projekte wie 'Europeana' oder Bildungseinrichtungen werden von der Neuregelung enorm profitieren", so Verheyen und Niebler.
Die beiden Europaabgeordneten fordern, auch die privaten Verleger miteinzubeziehen. "Auch die verwaisten Werke in den Archiven der privaten Verleger sollten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." Die neue EU-Richtlinie gilt voraussichtlich ab Ende 2014.
Für weitere Informationen:
Dr. Angelika Niebler MdEP, Tel. +33 388 17 7390
Sabine Verheyen MdEP, Tel. +33 388 17 7299
EVP-Pressestelle, Thomas Bickl, Tel. +33 388 17 4306 oder +32 478 215372