Kurse meist irrelevant für die Arbeitspraxis / Kosten-Nutzen-Analyse Fortbildung in der EU-Kommission / Neuer Sonderbericht EU-Rechnungshof
Als Beleg für „teure, jahrzehntelange Verschwendung von Ressourcen im Personalbereich“ wertet die CDU-Europaabgeordnete und zuständige Berichterstatterin im Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments, Inge Gräßle, die Erkenntnisse des heutigen Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofs über Kosten und Nutzen von Fortbildung in der EU-Kommission (No. 10/2012).
Durchschnittlich sieben bis acht Tage pro Jahr verbringt jeder Kommissionsmitarbeiter seit 2005 bei berufsbedingten Fortbildungen. Dadurch entstehen 230.000 Fehltage am Arbeitsplatz, also Kosten über mindestens 115 Millionen Euro pro Jahr. Dazu kommen direkte Kosten für externe Ausbilder von 26,6 Millionen Euro und Kosten für 310 Stellen zur Verwaltung und Durchführung der Fortbildungen. „Wir sprechen über Kosten von jährlich mindestens 170 Millionen Euro. Diese Kurse dienen dabei eher den Interessen und Neigungen der Beschäftigten anstatt denen der Organisation“, sagte Gräßle.
„Die Fortbildungen haben mit Personalentwicklung wenig zu tun und spielen bei Beförderung oder Versetzungswünschen praktisch keine Rolle“, fasst die CDU-Europaabgeordnete die Anmerkungen des Rechnungshofes zusammen. „Großzügige Genehmigungsverfahren und die Nicht-Durchsetzung der eigenen Weiterbildungspläne sind die Ursache. Offensichtlich sind zehn Tage pro Jahr zu großzügig bemessen und verleiten zum Missbrauch. Fortbildungskurse sind sogar Trostpreise für eine entgangene Beförderung oder willkommene Abwechslung im Arbeitsalltag, bei denen man seinen eigenen Sprachinteressen frönen darf. Die Kommission muss endlich Instrumente und Mechanismen schaffen, um die Weiterbildung und die eigene Organisation sinnvoll zu steuern und am Mehrwert auszurichten", so Gräßle.
Die Festsetzung auf zehn Weiterbildungstage pro Beschäftigtem und Jahr war eines der Ergebnisse der Reform nach dem Rücktritt der Santer-Kommission, genauso wie die Mobilität und das Beförderungssystem, das erst in jenem Jahr geändert wurde. „Die Kommission weigert sich seit Jahren, die Ergebnisse der Reform von 2000 zu überprüfen und bürdet damit dem Steuerzahler sinnlose Kosten auf. Dieses Versäumnis muss jetzt korrigiert werden: Die Festschreibung auf pauschal 10 Tage genauso wie Mobilität für alle, die oft wertvolles Wissen in andere Bereiche abfließen und dort brach liegen lässt, während es in den alten Abteilungen unersetzt bleibt", so die Berichterstatterin des Haushaltskontrollausschusses des Europaparlaments.
Für weitere Informationen:
Dr. Inge Gräßle MdEP, Tel. +32 2 284 7868