Bankenrekapitalisierung nach Beihilferecht / Gesetzgebung zur Bankenaufsicht in der Mitentscheidung / EZB-Präsident Draghi im Europaparlament
Die künftige EU-Bankenaufsicht muss Interessenkonflikte bei der Europäischen Zentralbank vermeiden. Bei direkten Hilfen für Banken durch den Rettungsschirm ESM muss das EU-Wettbewerbsrecht gelten. Das unterstrich der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen in der Diskussion mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Draghi, im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments.
"Derzeit gibt es zwei Ansätze zur Bankenaufsicht. Die Staats- und Regierungschefs wollen die EZB als Chefaufseher, die EU-Kommission will aber die bestehende Aufsichtsbehörde EBA im Verbund mit den nationalen Aufsehern ausbauen. Während der Gipfel nur eine Lösung für die Eurozone als Ratsentscheidung will, halte ich es für unerlässlich, dass der Gesetzgebungsvorschlag von Kommissar Barnier im Mitentscheidungsverfahren von Rat und Parlament beschlossen wird", so Langen.
"Erst wenn die europäische Bankenaufsicht steht, wird es möglich, Banken direkt zu rekapitalisieren. Es muss klar sein, dass das EU-Wettbewerbsrecht gilt und die Regeln für staatliche Beihilfen Anwendung finden. Die betreffenden Kreditinstitute dürfen keine einseitigen Wettbewerbsvorteile aus einer möglichen Rekapitalisierung durch den ESM ziehen", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Langen lobte die EZB für ihre Rolle während der Staatsschuldenkrise. "Die EZB war ein erfolgreicher Krisenmanager mit Augenmaß immer wenn die Politik handlungsunfähig war oder mehr Zeit für Entscheidungen brauchte. De Zentralbank hat mit ihrem neuen Präsidenten Draghi die notwendige Flexibilität im Rahmen ihres Mandats in voller Unabhängigkeit bewiesen."
Der CDU-Europaabgeordnete wies Vorwürfe aus den Reihen der Grünen zurück, die EZB sei nicht transparent genug und brauche ein erweitertes Mandat. "Wer so redet, hat von der Kernaufgabe einer Zentralbank keine Ahnung oder will die Unabhängigkeit der EZB torpedieren."
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