Dieter-L. Koch (EVP/CDU): Der intelligente digitale Fahrtenschreiber: "Harmonisierung der Anwendung und Kontrolle der Sozialvorschriften!"

03.07.2012

Wettbewerbsfähigkeit muss erhalten bleiben/ EU-weite Ausnahmeregelung bis 100 Kilometer Umkreis für KMU/technische Harmonisierung der Kontrollen

"Mit der Anpassung der Fahrtenschreiber-Verordnung konnten wir auch einen Erfolg für kleine- und mittelständische Unternehmen erzielen", so der der stellvertretender Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, Dieter-Lebrecht Koch.

Das neue Gesetz harmonisiert die Durchsetzung der Sozialvorschriften. "Berufskraftfahrer, die aufgrund des Drucks, der oftmals von ihrem Verkehrunternehmen auf sie ausgeübt wird, die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten, sind durch Folgen wie zum Beispiel Übermüdung nicht nur ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer, sondern verschaffen sich dadurch einen beträchtlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen anderen Betrieben, die sich an die Vorschriften halten. Beides ist nicht hinnehmbar", so der stellvertretender Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, Dieter-Lebrecht Koch. "Daher müssen Kontrolle und Bewertung der Berufskraftfahrer in allen EU-Mitgliedstaaten den gleichen Kriterien unterliegen. Das Gerät dient nicht der Gängelung unserer Berufskraftfahrer".

Bestimmte Fahrzeuge, z.B. für Fertigbetontransporte oder Zustelldienste werden von der Verordnung ausgenommen. Gleiches gilt für kleine- und mittelständische Unternehmen, deren Haupttätigkeit nicht der Transport ist. Für  sie erweitert sich der bisherige 50 Kilometer Freistellungs-Radius nun auf EU-weit bis zu 100 Kilometer. "Dies sind leider 50 Kilometer weniger, als ich mir vorgestellt hatte" ergänzt Koch. "Vor allem Handwerksbetriebe in ländlichen Gebieten brauchen diese Ausnahme, um nicht unter der Verwaltungslast zusammen zu brechen. Mit der verbindlichen Einführung auf EU- Ebene wird es dann auch bei grenzüberschreitenden Geschäften keine Verwirrung mehr geben", so Koch. Bislang konnten die Mitgliedstaaten selbst über die genaue Definition der Ausnahmeregelung entscheiden.

Laut Koch ist ein großes Plus der Verordnung die Erweiterung der Funktionen des digitalen Gerätes mittels des Satellitenbasierten Dienstes GNSS, die beispielweise die Verknüpfung des Gerätes mit Anwendungen für intelligente Verkehrssysteme ermöglicht. "Dieser "intelligente Fahrtenschreiber" kann dem LKW-Fahrer zum Beispiel helfen, freie LKW-Parkplätze auf seiner Route zu finden. So bietet ein einziges Gerät eine offene Funktionsplattform für weitere Anwendungen intelligenter Verkehrssysteme. Das ist ein großer Schritt hin zu einem effizienteren und reibungsloseren Verkehr der Zukunft", so Koch.

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