Als „Meilenstein für eine bessere europäische Haushaltspolitik und Zeichen der Handlungsfähigkeit der EU“ lobt die Berichterstatterin im Haushaltsausschuss für die EU-Haushaltsordnung, Inge Gräßle, die gestrige Zustimmung der EU-Finanzminister zu den Verhandlungsergebnissen mit dem Parlament. Es war erstmals mit dem Rat gleichberechtigter Gesetzgeber. Nach neunmonatigem, zähen Ringen über mehr als 500 Änderungsanträge steht jetzt ein flexibleres Haushaltsrecht bereit, das als Rahmenrecht für die über 60 Mehrjahresprogramme der neuen Finanzperiode ab 2014 fungiert und den gesamten EU-Haushalt abdeckt. Es bietet erstmals Regeln für Finanzierungsinstrumente, etwa Projektbonds, definiert deren Anwendungsbereiche, Kontroll- und Berichtspflichten sowie finanzielle Risiken für den EU-Haushalt. Erstmals kann die Kommission auch Treuhandfonds (trust funds) auflegen, ein Instrument der internationalen Zusammenarbeit im Katastrophenfall oder in der Entwicklungshilfe. Die EU finanzierte bislang oft als größte Geberin diejenigen der UN oder der Weltbank mit. Damit war sie nicht mehr sichtbar und konnte ihre eigenen Politikziele nur begrenzt durchsetzen. Ebenfalls neu eingeführt werden sogenannte "Incentive Prizes", ein neuartiges Instrument in der Forschungspolitik, das der Innovationsförderung dienen soll. Ein weiteres Novum ist die Möglichkeit, Immobilienkäufe in Zukunft nicht mehr über komplexe Verträge mit Finanzintermediären, sondern per Kreditfinanzierung zu tätigen. Dies wird die Finanzierungskosten für die Immobilien der EU erheblich senken.
„Wir haben aus der Krise gelernt“, so Gräßle. Deshalb wurde die Rechenschaftspflicht der EU-Mitgliedstaaten vor allem im Bereich der Strukturfonds ausgebaut und präzisiert. Die Kommission erhält mehr Rechte und Pflichten gegenüber den Zahlstellen und Prüfbehörden in den Mitgliedstaaten. Erstmals können Mitgliedstaaten nationale Zuverlässigkeitserklärungen zur Mittelverwendung abgeben und damit Erleichterungen von Kontrollen erreichen. Die Bestimmungen zur Rechnungslegung und zur Sanktionierung von Unregelmäßigkeiten bei der Mittelvergabe werden ebenfalls gestrafft. Hinter all diesen Änderungen steht das Ziel, die Komplexität und die Anzahl der Finanzregeln zu vereinheitlichen und Streitfälle von Anfang an auszuschließen.
Enorme Verbesserungen wird es für die Empfänger von Fördergeldern geben: So sind die Regeln zur Förderfähigkeit von Kosten komplett überarbeitet worden – künftig ist die Mehrwertsteuer etwa für Universitäten erstattungsfähig. Die Kommission als europäische Verwaltungsbehörde wird ebenfalls modernisiert: ihr werden feste Fristen für die Entscheidung über Förderanträge und für die Auszahlung von Geldern gesetzt. Ein neuer Artikel zum E‑Government sieht vor, dass der Datenaustausch zwischen Kommission und Fördergeldempfängern nun in der Regel auf elektronischem Weg erfolgt.
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