Bessere Medikamentenüberwachung / Prüfauftrag für EU-Kommission / Einigung Europaparlament-Rat
Die Überwachung von Arzneimitteln in der EU wird verbessert und Beipackzettel sollen aussagekräftiger werden. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten geeinigt. Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem in Frankreich ein Arzneimittelskandal die Schwachstellen im bisherigen System aufgedeckt hatte. "Wir beseitigen die gegenwärtigen Mängel bei der EU-Arzneimittelüberwachung und stärken die Risikoprävention", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU).
Die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Beipackzettel soll verbessert werden. Dazu werden in den nächsten Monaten Möglichkeiten und Handlungsoptionen geprüft. Liese hatte entsprechende Anträge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und forderte zusätzlich zum Beipackzettel eine Kurzzusammenfassung der wesentlichen Merkmale des Medikaments. "Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass viele Patienten Beipackzettel nicht lesen und ihn wegwerfen, da er meist viel zu kompliziert ist. Andere wiederum lesen den Beipackzettel intensiv und werfen dann das Medikament weg, da zu viele mögliche Nebenwirkungen aufgelistet sind. Beides ist für die Gesundheit der Patienten natürlich schlecht."
"Daher wollen wir zusätzlich zum Beipackzettel eine kurze und für den Patienten verständliche Beschreibung mit den wesentlichen Informationen, die er braucht, um das Medikament sicher und wirksam einnehmen zu können. Die Verständlichkeit des Beipackzettels muss dringend verbessert werden. Wer den Inhalt nicht versteht, kann auch nicht sicher das Medikament einnehmen. Ich freue mich daher, dass wir diese Problematik im Interesse der Patienten und Verbraucher lösen", so Liese.
Das Europäische Parlament wird die neue EU-Gesetzgebung offiziell während ihrer September-Plenartagung beschließen. Die Mitgliedsstaaten werden ihre formale Zustimmung in den kommenden Monaten geben. Die Annahme gilt jedoch als sicher. Die Umsetzungsfrist beträgt dann 12 Monate.
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