Neue Vorschriften für glutenfreie Lebensmittel / "laktosefrei" EU-weit regeln / Parlament fordert mehr Klarheit bei "Wachstumsmilch" / Neue EU-Verordnung
Für die Zusammensetzung und Etikettierung von Baby- und Diätkost sollen künftig neue EU-Standards gelten. Das Europaparlament verabschiedet heute einen Verordnungsentwurf, der ein hohes Schutzniveau für die Verbraucher vorsieht.
So sollen Lebensmittel für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit strengen Standards unterliegen. „Wer unter Glutenunverträglichkeit leidet, hat keine andere Wahl, als sich glutenfrei zu ernähren, sonst drohen schwere Folgekrankheiten bis hin zu Darmkrebs. Deshalb wollen wir die besonderen Bestimmungen für glutenfreie Produkte in die Verordnung integrieren", so die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Anja Weisgerber. "Da es unterschiedliche Ausprägungen der Glutenunverträglichkeit gibt, müssen Betroffene auch die Möglichkeit haben, sich über den genauen Glutengehalt eines Lebensmittels zu informieren. Die einfache, freiwillige Kennzeichnung als 'glutenfrei', die die Kommission im Rahmen der Lebensmittelinformationsverordnung regeln will, wäre nicht ausreichend", sagte die CDU-Lebensmittelexpertin Renate Sommer.
Auch Lebensmittel für eine extrem kalorienarme Ernährung, die Ärzte krankhaft übergewichtigen Patienten als Ersatznahrung verschreiben, wollen die Parlamentarier in die Verordnung zurückführen. Bezüglich der Angaben „laktosefrei“ und „sehr geringer Laktosegehalt“ gibt es derzeit keine EU-weite Regelung. Die Abgeordneten fordern daher die EU-Kommission auf, diese Angaben zu definieren.
Ferner fordern die Parlamentarier ein Verbot von (Baby-)Bildern auf Muttermilchersatz für Kinder von bis zu 12 Monaten, die den Verbraucher zum Kauf motivieren könnten. "Wir wollen verhindern, dass durch beschönigende Bilder suggeriert wird, dass Muttermilchersatz besser als Stillen ist", so Weisgerber. Das Parlament will ebenso mehr Klarheit bei der „Wachstumsmilch“, die für Kinder von ein bis drei Jahren bestimmt ist. Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde soll binnen eines Jahres einen Bericht über Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern erarbeiten, so dass gegebenenfalls ein Gesetzesvorschlag zur Wachstumsmilch folgen kann. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen sich nun über die neue EU-Verordnung einigen.
Für weitere Informationen:
Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +32 2 284 7383
Dr. Anja Weisgerber MdEP, Tel. +32 2 284 7337