Deutschen Eigenheimkäufern bleiben Wahlfreiheit, Planbarkeit und Sicherheit erhalten
Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat in dieser Woche seine Arbeiten zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie abgeschlossen. „Die bewährte deutsche Langfristkultur und die Vorteile von Festzinskrediten haben sich bei einer Mehrheit der Abgeordneten erfolgreich durchsetzen können“, ist der Europa-Parlamentarier Dr. Andreas Schwab als federführender Berichterstatter des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament nach den erfolgreichen Verhandlungen zufrieden.
„Gleichzeitig sorgt die Richtlinie für eine bessere Beratung der Verbraucher vor Kreditabschluss, für mehr Flexibilität bei der Rückzahlung sowie für einen verbesserten Schuldnerschutz“, unterstreicht Schwab. Dennoch sei diese Richtlinie nicht, wie von manchen erhofft, ein Allheilmittel gegen neue Immobilienkrisen. „Eine europaweite Harmonisierung wäre in diesem Fall nur teilweise hilfreich. Gerade Deutschland ist beispielsweise von den Turbulenzen anderer Immobilienmärkte weitestgehend verschont geblieben“, so der deutsche Europaparlamentarier, der die stabilisierende Funktion einer langfristigen Immobilienfinanzierung als wesentlichen Grund dafür sieht.
„Wir konnten durchsetzen, dass die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung des Rückzahlungsregimes von Festzinskrediten einen angemessenen Ermessensspielraum behalten sollen. Damit bestätigt der Wirtschaftsausschuss die Position des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, wonach durch eine europäische Harmonisierung auf diesem Gebiet die Stabilität auf den Hypothekenmärkten in Europa erhöht werden kann, gleichzeitig aber auch bereits effiziente und gut funktionierende Hypothekenmärkte nicht beeinträchtigt werden dürfen“, so Schwab.
Mit der angenommenen Ausschussposition will das Europäische Parlament die Produktvielfalt auf dem Wohnimmobilienkreditmarkt unangetastet belassen. „Der EU-Binnenmarkt lebt gerade auch von seiner Angebotsvielfalt, die je nach nationalen und regionalen Kulturen und Bedürfnissen unterschiedlich ausfallen kann. Für die deutschen Eigenheimkäufer ist der Parlamentsbeschluss in jedem Fall positiv, bleiben ihnen damit doch die Wahlfreiheit bei der Finanzierung, die Planbarkeit und vor allem auch die wirtschaftliche Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung erhalten“, betont Schwab abschließend.
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Dr. Andreas Schwab, Tel. +32 2 284 7938